Es gibt im TVÖD keine Erfahrungsstufen. Wenn durch die Vorbeschäftigung eine entsprechende Beschäftigungszeit erreicht wird, ja. Da Du weder Angaben dazu machst, wie lange die inredestehende TB beim vorherigen Arbeitgeber beschäftigt war noch dazu, ob ein Wechsel vorlag, kann die Frage, ob dies der Fall ist, nicht beantwortet werden.