Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Einstufung in Entgeltgruppe

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pi223871:
Hallo!

Ich bin nach einem Vorstellungsgespräch der Wunschkandidat für eine Stelle die nach TVÖD(Bund) 13 entlohnt werden soll. Im Moment warte ich auf das Angebot. In der Ausschreibung wurde gezielt nach einem Promovierten Wissenschaftler gesucht.

Ich habe an Arbeitserfahrung:

* 2,5 Jahre Beratung als Diplom-Ingenieur, was als sehr relevant gelten sollte von den Arbeitsaufgaben her
* 4,5 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Weg zur Promotion, mit relevanten Arbeitsaufgaben
* 1,5 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Promotion, mit relevanten Arbeitsaufgaben
Nun lese ich, dass die (automatische) Eingruppierung (und Einstufung?) maximal in Stufe 3 erfolgt. Die Anforderungen dafür würde man ja auch mit 3 Jahren relevanter Erfahrung erfüllen. Gibt es die Möglichkeit, direkt in die 4 oder sogar 5 zu gelangen?

Parallel sind ähnliche Stellen ausgeschrieben, die keine Promotion vorraussetzen, aber ebenso nach Entgeltgruppe 13 entlohnt werden. Mich verwirrt, dass geringere Ausbildungsvorraussetzungen (keine Promotion) gleich entlohnt werden können. Wenn es um die Tätigkeitsmerkmale geht, und man dafür die Promotion braucht (z.B. Ausbildung von Doktoranden) dann müssten die Tätigkeiten sich ja unterscheiden und ev. entsprechend besser entlohnt werden?

Vielen Dank für jegliche Hinweise und Kommentare! :)

Spid:
Ein Anspruch ergibt sich nicht aus relevanter Berufserfahrung, er ergibt sich aus einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Der AG kann darüberhinaus förderliche Zeiten berücksichtigen, ein Anspruch besteht indes nicht.

Die von AG in Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen sind tariflich ebenso unbeachtlich wie eine Promotion.

pi223871:
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Mit anderen Worten: Selbst Schuld, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt wo die Tätigkeiten eben nur die Entgeltgruppe 13 hergeben.

Wenn der Arbeitgeber förderliche Zeiten berücksichtigen kann, wer genau tut dies dann? Wird dies mit der Personalabteilung besprochen oder dem zukünftigen Vorgesetzten?

Wenn man man mal von dem Extremfall ausgeht, dass man außerhalb des TVÖD zuvor 8 Jahre nahezu gleichen Tätigkeiten nachging wie jetzt gefordert, welche Stufe kann man dann fordern? Stufe 4 mit 2 Jahren Abstand zu Stufe 5? (Dies ließe sich ja dann je nach Tätigkeitendauer herunterechnen auf andere Stufen)

Spid:
Wie der AG sich selbst organisiert, ist ihm überlassen und kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Fordern kann man alles. Anspruch besteht lediglich auf die Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung.

WasDennNun:
Die gewünschte Stufe, die für dich die Bedingung für die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag ist, ist vorher mit dem AG zu verhandeln. Wenn es im Vorstellungsgespräch nicht geäußert wurde, dann solltest du deinen zukünftigen Chef jetzt darauf hinweisen.
Ebenso solltest du deinen Ansprechpartner beim Personalamt darauf hinweisen.
Dein Vorgesetzter hat hier idR keine Entscheidungsbefugnis, gleichwohl er idR dem Personaler eine Begründung schreiben müssen wird, warum seiner Meinung nach die "kann" Regelungen angewendet werden sollen.

Wenn die Stufe nicht im AV steht, würde ich den auch nicht unterschreiben, da hinterher die Einstiegsstufe nicht mehr geändert werden kann.

Einen Promotion ist in der Tat tariflich irrelevant.

Deine 8 Jahre Berufserfahrung, kann der AG anerkennen, das führt dann zu einer Stufe 4, er kann auch zusätzliche Zulagen in Höhe von bis zu 2 Stufen gewähren, die sind dann widerrufliche und man bleibt in der Stufe, erhält aber entsprechend höheres Entgelt.

s. §16 TVöD Bund
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Du kannst also innerhalb von diesem Rahmen deine Bezahlung mit den Ag abstimmen, wenn er nicht will, dann musst du dich entscheiden, ob du ihn nicht willst.

Tarifrechtlich ist es also möglich, dass du das Entgelt der Stufe 6 vom ersten Tag an bekommst.
Sehr gut denkbar ist, dass man dir Stufe 4 mit einer Zulage zur 5 in 2 Jahren anbietet.
Wenn ein Personaler behauptet das geht nicht, dann verweise ihn auf §16 Absatz 2 Satz 3 und §16 Absatz 6

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