Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Einstufung in Entgeltgruppe
sr4711:
Wenn du die Stelle erstmal angetreten hast, wird es noch schwieriger sein, die Stufe zu heben.
Geh davon aus, dass du in Stufe 1 kommst, wenn du nicht vor der Unterschrift auf dem Vertrag darüber verhandelst. Außerdem natürlich schriftlich geben lassen.
Musst natürlich vorher überlegen, wie hoch du "pokerst". Viele öffentliche AG sagen auch: Stufe 1 + einschlägige Erfahrung, mehr ist nicht. Ansonsnten nehmen wir halt den nächsten von der Rangliste.
WasDennNun:
--- Zitat von: sr4711 am 05.06.2020 22:33 ---Musst natürlich vorher überlegen, wie hoch du "pokerst". Viele öffentliche AG sagen auch: Stufe 1 + einschlägige Erfahrung, mehr ist nicht. Ansonsnten nehmen wir halt den nächsten von der Rangliste.
--- End quote ---
Sehe ich nicht als "pokern" an, sondern als abklopfen, ob der AG was taugt.
Wenn er nicht ohne Nachfrage mit der Stufe 3 um die Ecke kommt (bei obiger Vita), sollte man den AG meiden wie der Teufel das Weihwasser.
Außer, wenn man absolut Bock auf den Job hat und einem das Entgelt egal ist.
Kat:
--- Zitat von: pi223871 am 29.05.2020 20:25 ---Danke für die weiteren Antworten!
Ich hatte mir vorgenommen, den ersten Vorschlag abzuwarten und dann von da weiterzusehen. Über Gehaltsvorstellungen wurde im Vorstellungsgespräch nicht gesprochen, nur erwähnt, dass die Stelle mit der 13 bezahlt wird und bei sehr guten Leistungen Möglichkeiten auf 14 und auch 15 bestehen. Nun warte ich also gespannt, bis "alle Gremien" konsultiert sind (was genau die sind, weiß ich nicht).
Wenn eine andere Stufe als die ev. vorgeschlagene in den Vertrag muss/soll, muss das dann wieder durch alle diese Gremien durch oder wird das direkt in der Abteilung abgeklärt?
--- End quote ---
Das wäre Tarifwidrig. Man ist so eingruppiert wie die übertragenen Tätigkeiten wert sind. Für Belohnung für besonders gute Leistungen gibt es das LOB.
Spid:
Mal abgesehen davon, daß es nicht tarifwidrig wäre, jemanden in E13 nach E14 oder E15 zu bezahlen, wenn man derlei vereinbart, ist auch die Inaussichtstellung einer höheren Eingruppierung bei guten Leistungen nicht tarifwidrig.
Bastel:
Bei sehr guten Leistungen kann er ja höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen. Oder die Zeitanteile ändern sich...
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