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Frage zu Eingruppierung

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D-x:
Interessehalber folgende kurze Nachfrage:
Muss die Aushändigung der Stellenausschreibung nach erfolgreicher Bewerbung erfolgen, um der Nachweispflicht zu genügen, oder gilt die "Aushändigung" bzw. vielmehr der Aushang am schwarzen Brett, im Intranet oder der Stellenanzeigen im Internet des Arbeitgebers auch als solche?
Denn wenn der Arbeitnehmer die Stellenausschreibung nicht irgendwie zu Gesicht bekommen hätte, hätte er sich ja kaum auf die Stelle bewerben können.

Spid:

--- Zitat von: Malito am 05.06.2020 13:21 ---was wäre für mich der beste Weg?
- Beschreiben meiner allgemeinen Tätigkeiten (laut Stellenausschreibung),  die zusätzlichen Tätigkeiten (nicht schriftlich fixiert ) aufführen, die gefordert werden
- Meinen Amtsleiter (direkten Vorgesetzten) diese Tätigkeiten bestätigen lassen
und dann damit zum Personalamt?

--- End quote ---

Das kommt darauf an, wie sich der AG organisiert. Maßgeblich für die Eingruppierung ist, daß der AG - bei juristischen Personen jemand, der namens des AG Arbeitsverträge schließen darf, die auszuübende Tätigkeit überträgt.

Spid:

--- Zitat von: D-x am 05.06.2020 13:26 ---Interessehalber folgende kurze Nachfrage:
Muss die Aushändigung der Stellenausschreibung nach erfolgreicher Bewerbung erfolgen, um der Nachweispflicht zu genügen, oder gilt die "Aushändigung" bzw. vielmehr der Aushang am schwarzen Brett, im Intranet oder der Stellenanzeigen im Internet des Arbeitgebers auch als solche?
Denn wenn der Arbeitnehmer die Stellenausschreibung nicht irgendwie zu Gesicht bekommen hätte, hätte er sich ja kaum auf die Stelle bewerben können.

--- End quote ---

Im vom BAG entschiedenen Fall ist im Stellenbesetzungsverfahren die Stellenbeschreibung als Schriftstück ausgehändigt worden. Ein bloßer Aushang oder eine Veröffentlichung im Intranet dürfte dem nicht genügen.

D-x:
Ist Stellenausschreibung (wurde in diesem Thread bisher genannt, für mich ist das ein Dokument wo neben ein paar Worten zum Arbeitgeber und den Benefits noch die Anforderungen an den Bewerber genannt und die auszuübenden Tätigkeiten grob skizziert werden) und Stellenbeschreibung hier synonym anzusehen?

In dem Fall wäre das ja auch etwas obskur, wenn das Schriftstück was den Bewerber zur Bewerbung veranlasst hat, ihm anschließend noch einmal ausgehändigt werden muss...

Spid:
Das sollte „Stellenausschreibung“ heißen - Autokorrektur. Es meint tatsächlich die Ausschreibung des öffentlichen AG, auf die sich der AN beworben hat.

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