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Frage zu Eingruppierung

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Malito:
meinst du 5.:
 "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit," ?

Die ist bei mir nicht beschrieben. Nur bei der Stellenausschreibung war das grob beschrieben.

Spid:
Die Stellenausschreibung, sofern sie ausgehändigt wurde, erfüllt üblicherweise die Nachweispflicht des öffentlichen AG. Damit hat er Deine auszuübende Tätigkeit festgelegt.

Malito:
ich meine, ich habe das damals nicht dazu bekommen. Es ist auch nicht im Arbeitsvertrag vermerkt, dass ein Blatt mit der Stellenausschreibung o.ä. Teil des Vertrags ist. Aber ich möchte das jetzt unbedingt juristisch klären sondern diesen Umstand zu meinem Vorteil nutzen.

das heißt also für mich:
finde die Dinge, die nicht beschrieben waren und versuche das für mich auszunutzen?

Spid:
Das muß auch nicht im Arbeitsvertrag stehen.

Da es um einen rechtlichen Sachverhalt geht, geht es nur juristisch. Die in der Stellenausschreibung beschriebene Tätigkeit setzt den Rahmen für die derzeit auszuübende Tätigkeit.

Malito:
was wäre für mich der beste Weg?
- Beschreiben meiner allgemeinen Tätigkeiten (laut Stellenausschreibung),  die zusätzlichen Tätigkeiten (nicht schriftlich fixiert ) aufführen, die gefordert werden
- Meinen Amtsleiter (direkten Vorgesetzten) diese Tätigkeiten bestätigen lassen
und dann damit zum Personalamt?

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