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Darf ich mich weigern?

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Isie:
Was bedeutet bei dir das Wort Feststellung? Und hältst du es nicht für sinnvoll, den der Rechtsmeinung zugrundeliegenden Sachverhalt und die Rechtsmeinung selber zu dokumentieren?
Die TE hat angegeben, dass sie für beides zuständig ist. Dass ihre Feststellungen eine zweite Unterschrift erfordern, ändert daran nichts.

Spid:
Die rechtsverbindliche Bestimmung eines Rechtsverhältnissen in Art, Umfang und Bestehen. Wer keine Rechtsmacht zu dieser Feststellung hat, kann sie auch nicht vornehmen - so ist es auch hier. Die Feststellung der Entgeltgruppe kann nur durch Eingruppierungsfeststellungsklage erfolgen. Ob ich eine Dokumentation für sinnvoll halte, kann dahingestellt bleiben, weil jedwede Antwort ohne Wirkung bleibt. Ob die TE für beides - Tätigkeitsbeschreibung und Rechtsmeinung zur Eingruppierung - zuständig ist, war nicht in Zweifel gezogen worden, sondern die auf zahlreichen unbegründeten Annahmen beruhende Behauptung, es handele sich dabei nicht nur um einen Vorgang, sondern daß dies auch noch auf der Hand läge.

Isie:
Du engst die Bedeutung des Wortes Feststellung ein. Ich halte mich lieber an den Duden.
In deinem Arbeitsbereich mag es ja so sein, dass vorbereitende Tätigkeiten und die sich daraus ergebenden Ergebnisse, für die dieselbe Person zuständig ist, in verschiedenen Schriftstücken dokumentiert werden. Ich finde es unnötig umständlich.

Spid:
Du kannst Dich auch an einem Geländer halten, es ändert nichts daran, daß der AG nicht die zutreffende Entgeltgruppe feststellt, sondern lediglich eine Rechtsmeinung dazu äußert, welche das sein könnte.

Da Tätigkeitsbeschreibungen für die Ewigkeit sind und die Eingruppierung personenbezogen ist und die Rechtsmeinung dazu erst nach der Besetzung feststeht, ist es weder „umständlich“ noch eine Spezialität meines Arbeitsbereichs, dies getrennt zu haben - üblicherweise gibt es in den meisten großen Behörden sogar zwei Bereiche/Abteilungen/Referate... die dafür zuständig sind: Pers und Org. Und dabei habe ich mich noch nicht einmal zu unterschiedlichen Schriftstücken eingelassen...

Isie:
Es geht hier aber nicht um die meisten Behörden, sondern um die Behörde, bei der die TE arbeitet. Und in dieser Behörde gehören beide Aufgaben zu ihrem Zuständigkeitsbereich.
Bei welcher merkwürdigen Behörde bist du, bei der Tätigkeitsbeschreibungen für die Ewigkeit sind.

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