Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Darf ich mich weigern?

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Isie:
Das ist deine Sichtweise. Da du die Aufgabenaufteilung in der Behörde der TE nicht kennst, ist das eine Vermutung. Meine Sichtweise ist auch eine Vermutung, die sich aber auf die Schilderung der TE stützt. Im Gegensatz zu dir arbeite ich in einer Behörde und weiß, dass dort nicht mehr wie vor 100 Jahren gearbeitet wird.

Spid:
Ich habe keine Annahmen dazu gemacht - und die TE hat derlei auch nicht geschildert. Ich habe lediglich die Annahme, es handele sich um einen Vorgang als ebensolche abgetan: eine unbegründete Annahme. Die Tätigkeit in einer Behörde spricht weder für eine besondere, hin- oder auch nur ausreichende Sach- und Fachkenntnis in tarif- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten noch für irgendeine Kenntnis in Organisations- und Verfahrensfragen über die eigene Froschperspektive hinaus.

Isie:
Letzteres habe ich auch nicht behauptet. Vielleicht hättest du meinen Beitrag lesen sollen, statt dich nur wie ein Storch auf den Frosch auf das Wort Behörde zu stürzen.

Spid:
Nein, ich habe damit auch nur deutlich gemacht, wie unbeachtlich Deine Ausführungen waren.

Isie:
Charmant wie immer.

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