Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Darf ich mich weigern?
Eukalyptus:
--- Zitat von: Spid am 31.05.2020 13:16 ---Dir ist also der Unhaltbarkeit Deiner Aussage und des Unterschiedes zwischen Vorgang und Zuständigkeit nunmehr bewußt?
--- End quote ---
Das ist kein deutscher Satz. Wolltest du mit diesen Worten etwas Inhaltliches ausdrücken, und wenn ja, was hättest du ausdrücken wollen?
Spid:
Streiche „Dir ist“, setze „Du bist Dir“.
Wastelandwarrior:
das ist sooo anstrengend, Spid. Ein Vorgeschmack auf die schöne neue KI-Zeit, bevor die Schnittstellen etwas menschlicher werden... ich bin immer noch unsicher wegen des Turing-Tests ;D
Ok. An die Threaderstellerin: das ist das Leid der meisten "Bewertenden", egal ob sie in der Orga oder der Personalverwaltung oder sonstwo arbeiten. Ich habe nie eine Bewertung abgezeichnet, hinter der ich nicht mit zumindest 50% + x stand... dafür war meine Gehaltsklasse immer zu klein. Was man tun kann, ist, eine "gewünschte" Herleitung aufsetzen, zur Not mit Amateur-Argumenten und das dann die Vorgesetzten unterschreiben lassen. In vielen Fällen hat sich das dann erledigt, in manchen unterschreiben sie und man selbst ist nicht in der Akte.
Geist:
Nicht selten, dass man hört, dass "Near-King" Hauptschulsekretärinnen mit viel... Softskills mit fast schon seltsam anmutenden Tätigkeitsmerkmalen wie "Vertrauensperson", "höchster Verschwiegenheitsgrad" etc. auf E13 hochinterpretiert werden.
Aber auch wenn das meist nur behördliches Klatschgeschnatter ist:
Wie kommt man über eine Tätigkeitsbeschreibung auf eine auszuübende Tätigkeit, die dann zu einer entscheidenden Rechtsmeinung über das Gehalt führt?
Ich z.B. habe meine Tätigkeitsbeschreibung selbst geschrieben. Und ich bin mir sicher, dass der Personaler kein einziges Wort davon verstanden hat.
Der ist bestimmt ein Wikinger in Verwaltungsrecht - in der Beurteilung von wissenschaftlich-technischen Arbeitsleistungen ist er aber dann doch darauf angewiesen, dass ihm jemand sagt, wie er dies oder jenes bewerten sollte.
Ist es noch Techniker oder Ingenieur? Noch Elektronik oder IT? Chemie oder Physik? Diplom oder Doktor?
Die Anforderungen sind nicht immer: "Mauer muss her. Wir brauchen einen Maurer."
Und manchmal weiß man eben, dass man oberhalb seiner Gehaltsstufe das Recht und die Fähigkeit besitzt, Entscheidungen zu treffen.
Dann braucht man diese aber nicht als Eigenleistung zu unterschreiben und kann ruhig seinem Vorgesetzten darum bitten, einem zu erklären, wie es zu dieser divergierenden Meinung kommt.
Man will ja schließlich ewas dazu lernen... ;)
WasDennNun:
--- Zitat von: Geist am 03.06.2020 07:55 ---Ist es noch Techniker oder Ingenieur?
--- End quote ---
Sollte man anhand der Ausbildungspläne, der Komplexität etc. ableiten können.
Ist aber in der Tat nur vom Fachmann sauber einzuordnen und sicherlich fliessend, bzw. was gestern noch Ing war ist heute schon Techniker.
--- Zitat ---Noch Elektronik oder IT? Chemie oder Physik? Diplom oder Doktor?
--- End quote ---
Das ist doch alles irrelevant bzgl. der Eingruppierung. Könnte höchstens eine Thema bzgl. Voraussetzung in der Person von Relevanz sein.
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