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Nicht "krank", "im Urlaub"? Nicht einfach Nummer notieren?
ike:
Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.
Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Durch gezielte, teils mehrere anrufe, könnte sich dann jemand ein "Profil" zusammensetzen.
Dazu einmal bitte den Begriff "social engineering" im Internet suchen:
"Social Engineering ist ein Verfahren, um sicherheitstechnisch relevante Daten durch Ausnutzung menschlicher Komponenten in Erfahrung zu bringen. Abhängig vom Autoritätslevel der betrogenen Person entstehen durch Social Engineering beträchtliche Schäden."
Icke:
--- Zitat von: ike am 04.06.2020 08:02 ---Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.
Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Durch gezielte, teils mehrere anrufe, könnte sich dann jemand ein "Profil" zusammensetzen.
Dazu einmal bitte den Begriff "social engineering" im Internet suchen:
"Social Engineering ist ein Verfahren, um sicherheitstechnisch relevante Daten durch Ausnutzung menschlicher Komponenten in Erfahrung zu bringen. Abhängig vom Autoritätslevel der betrogenen Person entstehen durch Social Engineering beträchtliche Schäden."
--- End quote ---
Bisschen sehr weit hergeholt, wenn einfach nur jemand Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte und ihm mitgeteilt wird, dass sie in zwei Wochen wieder im Dienst ist.
DiVO:
--- Zitat von: Icke am 06.06.2020 10:44 ---
--- Zitat von: ike am 04.06.2020 08:02 ---Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.
Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
Durch gezielte, teils mehrere anrufe, könnte sich dann jemand ein "Profil" zusammensetzen.
Dazu einmal bitte den Begriff "social engineering" im Internet suchen:
"Social Engineering ist ein Verfahren, um sicherheitstechnisch relevante Daten durch Ausnutzung menschlicher Komponenten in Erfahrung zu bringen. Abhängig vom Autoritätslevel der betrogenen Person entstehen durch Social Engineering beträchtliche Schäden."
--- End quote ---
Bisschen sehr weit hergeholt, wenn einfach nur jemand Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte und ihm mitgeteilt wird, dass sie in zwei Wochen wieder im Dienst ist.
--- End quote ---
Wieso weit hergeholt? Du weißt ja nicht ob "jemand einfach nur Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte" oder andere Zwecke mit seinem Anruf verfolgt.
WasDennNun:
--- Zitat von: DiVO am 08.06.2020 07:36 ---Wieso weit hergeholt? Du weißt ja nicht ob "jemand einfach nur Sachbearbeiterin Müller sprechen möchte" oder andere Zwecke mit seinem Anruf verfolgt.
--- End quote ---
Genau
Aber die Zentrale sollte in der Lage sein zu antworten: Müller ist nicht im Hause solle ich sie an die Vertretung weiterleiten, oder soll sie sie zurückrufen?
Und auf nachfrage, wann sie erreichbar ist, soll die Zentrale was antworten?
a) Darf ich ihnen aus DSVGO gründen nicht mitteilen? (Was ja so pauschal nicht stimmt)
b) ab dem x.x. (ohne Grund natürlich, denn das muss selbst die Zentrale in der Tat nicht wissen, ob krank, Weltreise, Urlaub oder Dienstreise, weg ist weg, dass reicht an Info)
--- Zitat von: ike am 04.06.2020 08:02 ---Abwesenheiten wie "krank", "Urlaub" gehen externe gar nichts an, dafür braucht es eigentlich keine DSGVO, es sei denn, jemand ist persönlich bekannt und vertraut.
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Geht eben auch nicht unbedingt der Zentrale was an, hat eben auch nichts mit DSGVO zu tun.
--- Zitat ---Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
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Weil jemand bis zum x/y nicht im Büro ist, lässt den direkten Schluss zu, dass jemand nicht zuhause ist?
Da hat dann der Spion, ja schon ganze arbeit geleistet:
Er weiß wo man wohnt und wo man arbeitet und braucht jetzt noch die Info wie lange er nicht zur arbeit geht?
Ja: Man muss ihm nicht auf die Nase binden dass er die nächsten 6 Wochen im Krankenhaus liegt, dass stimmt.
Deswegen ist ein
c) probieren sie es nächste Woche nochmal auch ausreichend und nicht probieren sie es in 6 Wochen nochmal.
Feidl:
Früher konnten die Mitarbeiter bei uns im Zeiterfassungssystem nicht nur sehen, ob jemand da ist oder nicht bzw. Dienstgang hat, sondern wenn er nicht da ist, ob Feierabend, Urlaub oder krank ist. Hat man aber noch vor der DSGVO abgeschafft, weil wohl mancher Mitarbeiter sich notiert hat (oder zumindest gemerkt), wenn jemand krank war und es dann Gemauschel gab, wenn jemand öfter krank war. ;D
Die "Telefonzentrale" bei uns kann wissen, wer krank ist, sie ist nämlich auch dafür verantwortlich, dies im Zeiterfassungssystem einzutragen. Aber weitergeben an Unbefugte darf sie es natürlich nicht.
--- Zitat von: ike am 04.06.2020 08:02 ---Auch für problematisch halte ich die Angabe, wie lange jemand abwesend ist: steht die Wohnung / das Haus dann leer, weiß ein Fremder, wann man einbrechen kann.
--- End quote ---
Ist das nicht eher andersrum, wenn ich auf Arbeit erreichbar bin, bin ich nicht in meiner Wohnung (wenn nicht home office). Wenn ich hingegen abwesend bin, kann ich sonst wo sein, insbesondere in meiner Wohnung.
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