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Eingruppierung Meister EG8

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Treffer:
Hallo!
Ich bin in einem Trink- und Abwasserzweckverband als Instandhalter Abwasser eingestellt und dem Meister Abwasser unterstellt.
Ich habe eine Elektromeisterausbildung und habe deshalb eine Berufung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft für Trink- UND Abwasserbereich mit jeweils vorhandenen Elektrofachkräften unterzeichnet.

In der Berufung steht: Fachliche Weisungsbefugnis an alle Mitarbeiter (43 insgesamt) und verantwortlich für die Bestellung von Elektrofachkräften (3 insgesamt + ich).
In den Stellenbeschreibungen der Elektrofachkräfte steht: Erhält Weisung von Verantwortliche Elektrofachkraft und Meister Trinkwasser.

Nach der Berufung wollte ich, dass meine Chefin den Punkt der fachlichen Weisung in der Stellenbeschreibung ergänzt.
Ablehnung, da:
Dies würde mir als Instandhalter Abwasser nicht zustehen und außerdem ist es in der Berufung ja festgelegt.
Das es die Berufung an sich gibt, wurde in meiner Stellenbeschreibung eingefügt.
Da die verantwortliche Elektrofachkraft erhöhtes Risiko trägt, wurde mir als Belohnung die EG8 zugesprochen, so meine Geschäftsleiterin.

Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist?

Meister müssen ja in EG8 eingruppiert werden. Ist da der Fachliche Meister gemeint oder der stellenmäßige Meister? In meiner Stellenbeschreibung steht nichts von Meister. Die VEFK setzt den Meister aber mindestens voraus.

Ich habe das Gefühl, mir wird das verwehrt, da die EG 9 nicht im Stellenplan vorgesehen ist.

Kat:
Meister müssen da eingruppiert werden was der ihnen übertragenen Arbeit entspricht. Ein Abschluss ist nicht relevant für die Eingruppierung.

Spid:
Ein wie auch immer geartetes Unterstellungsverhältnis begründet an sich keine Meistertätigkeiten - und diese sind erforderlich, denn das entsprechende Tätigkeitsmerkmal lautet „Meister mit entsprechender Tätigkeit“. Je nach Ausgestaltung kann es sich bei der VEFK um Meistertätigkeiten handeln. Diese müßten aber mindestens die Hälfte der auszuübenden Tätigkeit ausmachen, um zu einer entsprechenden Eingruppierung zu führen. Ein „Risiko“ ist tariflich unbeachtlich.

Treffer:
Ich denke, dass hier schon ein Formfehler vorliegt.
Ich bin ausschließlich elektrotechnisch in allen Firmenteilen unterwegs.
Habe noch nie im Abwasser gearbeitet.
Ja, tariflich gibt es das "Risiko" nicht, ich weiß.
Mir geht es um die Tatsache, dass "fachliche Weisung an" in meiner Stellenbeschreibung durchgestrichen ist und in der Berufung drin steht.
Bei den Elektrofachkräften steht, dass Sie mir fachlich Weisungsgebunden sind.
Es geht mir nicht um die disziplinarische Weisung.

MrRossi:
Wo aber soll die Begründung für eine noch höhere Eingruppierung herkommen, selbst wenn auf den Meister abgestellt werden würde...... Also, worum gehts?

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