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Eingruppierung Meister EG8

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Treffer:

--- Zitat von: MrRossi am 02.06.2020 13:56 ---Wo aber soll die Begründung für eine noch höhere Eingruppierung herkommen, selbst wenn auf den Meister abgestellt werden würde...... Also, worum gehts?

--- End quote ---

Eigentlich geht es gar nicht um die Eingruppierung an sich, sondern um die Tatsache, dass mir in der Berufung zur VEFK die Fachliche Weisung übertragen wurde und diese auch bei den Elektrofachkräften aufgeführt wird.
Diese wird mir in der Stellenbeschreibung verwehrt.

Kann ja sein, dass das richtig ist. Ich kann nur nicht nachvollziehen, warum es so ist.

Bei einer externen Bewertung wurde mir die Fachliche Weisung meiner Stelle nicht anerkannt, da diese nicht in der Stellenbeschreibung steht.

Spid:
Stellen und deren Beschreibung sind tariflich ebenso unbeachtlich wie externe Bewertungen oder eine darauf gründende oder nicht gründende Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung.

Treffer:

--- Zitat von: Spid am 02.06.2020 14:34 ---Stellen und deren Beschreibung sind tariflich ebenso unbeachtlich wie externe Bewertungen oder eine darauf gründende oder nicht gründende Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung.

--- End quote ---

Ok nochmal. Ich möchte gern wissen, ob es eine Begründung gibt, dass mir in einer Berufung die Weisungsbefugnis übertragen wurde, in der Stellenbeschreibung aber nicht durchgeführt wird? Die Eingruppierung spielt eigentlich in diesem Moment für mich überhaupt keine Rolle. Ich wollte bloß zusätzlich wissen, ob die Weisungsbefugnis zu einer ungewollten Höhergruppierung führen würde und deshalb verwehrt wird.

DSGVO:

--- Zitat von: Treffer am 02.06.2020 14:51 ---
--- Zitat von: Spid am 02.06.2020 14:34 ---Stellen und deren Beschreibung sind tariflich ebenso unbeachtlich wie externe Bewertungen oder eine darauf gründende oder nicht gründende Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung.

--- End quote ---

Ok nochmal. Ich möchte gern wissen, ob es eine Begründung gibt, dass mir in einer Berufung die Weisungsbefugnis übertragen wurde, in der Stellenbeschreibung aber nicht durchgeführt wird? Die Eingruppierung spielt eigentlich in diesem Moment für mich überhaupt keine Rolle. Ich wollte bloß zusätzlich wissen, ob die Weisungsbefugnis zu einer ungewollten Höhergruppierung führen würde und deshalb verwehrt wird.

--- End quote ---

Nein.

Leser:
Hallo Treffer,
evtl. hast Du eine besonders listige Personalabteilung.

1. Wird Dir die Tätigkeit "Meister mit entsprechender Tätigkeit" mit über 50% in der Stellenbeschreibung aufgenommen, bekommt der AG diese Tätigkeit nur mit einer Änderungskündigung weg.

2. In Deinem Konstrukt ist die Meistertätigkeit als VEFK an deren Berufung gebunden. Und solch eine Berufung ist gemäß GewO schneller aufgehoben, als Du dich umdrehen kannst. Und ohne Berufung zur VEFK bist wieder normaler Geselle :-\

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