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Wohnungsgeberbestätigung Pflicht bei Anmeldung?

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Nico:
Hallo,

ist es in Hessen Pflicht, bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorzuelegen?

Falls ja, wo steht das bitte?

Gibt es dazu bitte eine Kommentierung?

Danke.

Gruß

Doraymefayzo:
Was hat deine Frage jetzt genau mit dem ÖD zu tun?

Nico:
Betrifft doch den ÖD! Gesetze, Durchführungs-VOs, Kommentierungen zu Gesetzen ... Oder?

Funker:

--- Zitat von: Nico am 03.06.2020 12:55 ---Hallo,

ist es in Hessen Pflicht, bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung vorzuelegen?

Falls ja, wo steht das bitte?

--- End quote ---

§§ 19, 23 BMG.

Nico:
Ah, danke.

D. h., man hat 2 Wochen nach Einzug Zeit, sich anzumelden und der Vermieter auch 2 Wochen Zeit, dem Mieter 2 Wochen  nach Einzug die Bestätigung auszustellen. Meldet man sich also eine Woche nach Einzug an, hat man noch eine Woche Zeit, diese vorzulegen und somit ist es keine generelle Pflicht, die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Es sei denn, man meldet sich erst zwei Wochen oder später nach Einzug an!?

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