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Wohnungsgeberbestätigung Pflicht bei Anmeldung?

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WasDennNun:
Wobei ich mich immer Frage, warum da der Mietvertrag nicht ausreicht.

D-x:
Abgesehen von der Frage, wie und warum der Vermieter das überprüfen soll, bestätigt er mit der Wohnungsgeberbestätigung ja nicht die Existenz eines Mietverhältnisses, sondern explizit den Einzug einer oder mehrerer Personen in die Wohnung.

inter omnes:

--- Zitat von: D-x am 04.06.2020 09:13 ---Abgesehen von der Frage, wie und warum der Vermieter das überprüfen soll, bestätigt er mit der Wohnungsgeberbestätigung ja nicht die Existenz eines Mietverhältnisses, sondern explizit den Einzug einer oder mehrerer Personen in die Wohnung.

--- End quote ---

So ist es; wobei sich praktisch schon die berechtigte Frage aufdrängt, inwieweit der Vermieter das überhaupt bestätigen können soll. Für den Vermieter ist oftmals das "Einzugsdatum" identisch mit dem Wohnungsübergabedatum bzw. dem Beginn des Mietverhältnisses, was melderechtlich natürlich keinesfalls der Fall sein muss. Hier muss der Mieter selbst mitdenken, um sich hier ggf. nicht Dikussionen auszusetzen, warum auf der Wohnungsgeberbestätigung der 13.xx (Übergabedatum) vermerkt ist, er aber die Wohnung tatsächlich erst zum 01. des darauffolgenden Monats bezogen hat.
Im Ergebnis also leider keine bis zum Ende durchdachte Regelung, auch wenn ich die Intention dahinter (Scheinanmeldungen vermeiden) sehr begrüße.

BAT:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.06.2020 09:09 ---Wobei ich mich immer Frage, warum da der Mietvertrag nicht ausreicht.

--- End quote ---

Zur Bestellung von Mülltonnen reicht bei mir beim Wechsel der letzten Eigentumswohnung noch nicht einmal der notariell beurkundete Kaufvertrag. Es bedurft einer abschließenden Eintragung im Grundbuch bzw. der Freigabe durch das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbssteuer. Wochenlang stand ich als Eigentümer ohne Müllentsorgung da.

Willkommen in Deutschland ;) :o

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