Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
LeonL:
Hallo noch einmal,
in der Sache des Stellenwechsels von Bezirk A zu Bezirk B ist Bewegung gekommen. Trotzdem ich nach dem Bewerbungsgespräch noch nicht mit einer verantwortlichen Stelle über Eingruppierung und Stufenzuordnung sprechen konnte, wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass die neue potentielle Dienststelle bei meiner alten Dienststelle die Versetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt hat.
Ich bin mir nun nicht ganz sicher über den weiteren Werdegang und würde mich über Erfahrungen freuen. Ich muss dem Wechsel doch sicherlich schlussendlich auch noch mit einem Änderungsvertrag oder ähnlichem zustimmen, oder?
Da ich die finanziellen Aspekte noch gar nicht mit der neuen Dienststelle besprechen konnte*, ist es natürlich ungünstig, dass das jetzt alles automatisch seinen Gang geht, aber ich habe doch hoffentlich schlussendlich noch die Möglichkeit der Versetzung nicht mehr zuzustimmen, wenn es sich wie hier bereits eingehend diskutiert aus meiner Sicht nicht (mehr) lohnt zu wechseln?
(*Ich habe tatsächlich mehrfach versucht telefonisch und per Mail darüber mit den verschiedenen Instanzen ins Gespräch zu kommen, wurde aber immer weiter vertröstet...)
Spid:
Für die Versetzung bedarf es Deines Einverständnisses nicht, sondern für die eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung.
LeonL:
Danke für die schnelle Antwort!
Das heißt, wenn es beides Stellen einer Entgeltgruppe wären, liefe die Versetzung nun automatisch ohne erneute Zustimmung allein weil ich mein Interesse beim Bewerbungsgespräch bekundet habe?
LeonL:
In Ergänzung zu meiner Frage vorher. Ich habe mich ja von Bezirksamt A zu Bezirksamt B beworben. Ich habe am Bewerbungsgespräch erfolgreich teilgenommen und wurde telefonisch vorher informell informiert, dass ich zur Besetzung vorgeschlagen werden würde. Hier habe ich mich gefreut und auf die Problematik der Eingruppierung hingewiesen. Ich sollte auf die Personalstelle warten, es könne keine Auskunft gegeben werden vom Fachbereich, wo ich mich beworben habe.
Mir wurde dann erst per Mail mitgeteilt, dass ich vorbehaltlich der Zustimmung der Beschäftigtenvertretung und des Ablaufs der Konkurrentenklagefrist für die Stelle ausgewählt wurde und eine Versetzung zu Bezirk B angestrebt ist. Mir wurde ferner 2 Wochen später schriftlich mitgeteilt, dass die neue potentielle Dienststelle bei meiner alten Dienststelle die Versetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt hat. Daraufhin habe ich mich jeweils natürlich wieder gefreut und um Klärung der hier skizzierten finanziellen Fragen gebeten. Leider gab es darauf keine Reaktion, bzw. die Aussage, dass man dies erst beurteilen könne/wolle, wenn die Personalvertretung zugestimmt hat. Der zuständigen Stelle für die Eingruppierung lag der Vorgang auch noch gar nicht vor, weshalb eine Klärung noch nicht möglich war.
Gleichzeitig wird jetzt bereits meine jetzige Dienststelle um Versetzung gebeten.
Nun stellt sich mir auch aus der Beantwortung meiner Frage durch spid die Frage, ob ich die Zügel überhaupt noch in der Hand habe, um etwas zu verhandeln? Bislang gab es hierfür schlicht keine Möglichkeiten, trotz mehrfacher und frühzeitiger Aussagen meinerseits zum Klärungsbedarf.
Ich habe verstanden, dass ich vermutlich durch Änderungsvertrag der vorgesehenen Übertragung höherwertiger Tätigkeiten der EG12 zustimmen muss. Aber wenn ich dem nicht zustimme und Bezirk B mich auch mit gleichwertigen Tätigkeiten der EG 11 einstellen würde, habe ich mich dem dann einfach zu fügen, wenn Bezirk A der Versetzung zwischenzeitlich zugestimmt hat oder ist dies ausgeschlossen, weil ich mich um solche Tätigkeiten gar nicht beworben habe?
Irgendwie finde ich das Gebaren der neuen Dienststelle schon gar nicht mehr witzig und es verleidet einem die Lust auf die neue Stelle. Ich habe bislang an meiner Bewerbung festgehalten, weil ich ja letztendlich im Fachbereich und nicht in der Personalverwaltung arbeite, aber langsam vergeht mir doch das Verständnis.
Kann ich im Zweifelsfall eine Versetzung noch abwenden, indem ich meine Bewerbung formell zurückziehe und erkläre, eine Versetzung zu Bezirk B gar nicht mehr anzustreben oder unterliege ich im Zweifelsfall dem Direktionsrecht des AG Land Berlin, jetzt wo das Verfahren der Versetzung in Gang gesetzt wurde?
Spid:
Der AG kann Dich aus dienstlichen/betrieblichen Gründen stets versetzen, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf, §4 Abs. 1 TV-L. Dazu genügt es, daß er Deiner Arbeitsleistung in einer anderen Dienststelle bedarf. Zustimmungspflichtig ist lediglich eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Solange Du nicht mindestens implizit zustimmst, passiert da überhaupt nichts.
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