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Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin

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LeonL:
Eine Rückfrage hätte ich noch. Ich habe jetzt bereits viele Anregungen zu den Möglichkeiten der Eingruppierung bei der Problematik der Höhergruppierung erhalten. Da die Sache sich ja nun bereits etwas verselbstständigt hat und ich ja tatsächlich trotz alledem noch Interesse an einem Wechsel habe, könnte ich mir auch einen anderen Vorschlag vorstellen.

Ist es möglich in einem bei Höhergruppierung notwendigen Änderungsvertrag zu vereinbaren, dass ich erst einmal in EG 11 eingruppiert bleibe und mir dann die höherwertigen Tätigkeiten (quasi nach Einarbeitung) zu einem Stichtag in der Zukunft (wenn ich voraussichtlich E11/5 erreicht haben werde) übertragen werden? Oder ist so etwas aus irgendwelchen Gründen unzulässig?

Spid:
Ein schriftlicher Änderungsvertrag ist nicht notwendig.

LeonL:
Gut, wenn meine Versetzung nun läuft und für mich eine Stelle E12 vorgesehen ist (aktuell bin ich E11), wird ja eine Änderung des Vertrages notwendig. Sollte die Änderung ohne Entgegenkommen (E11/4 zu E12/3) angeboten werden, würde ich den Änderungsvertrag nicht annehmen und versuchen bessere Regelungen zu verhandeln. Eine für mich denkbare Variante wäre eine spätere Höhergruppierung von 11/5 zu 12/5.

Natürlich könnte man in dem von mir geschilderten Fall auch auf den deklaratorischen Teil verzichtn, dass ich zunächst in E11 bis Stichtag xx.yy.202Z verbleibe und dann erst in die E12 höher gruppiert werde? Aber so wäre ja klarer was eigentlich gewollt ist?

WasDennNun:

--- Zitat von: LeonL am 07.08.2020 09:45 ---Gut, wenn meine Versetzung nun läuft und für mich eine Stelle E12 vorgesehen ist (aktuell bin ich E11), wird ja eine Änderung des Vertrages notwendig.

--- End quote ---
Nein, ist nicht notwendig, wird aber gerne gemacht.
Wenn du versetzt wirst und neue Tätigkeiten übertragen bekommst und dann diese nicht willst, dann wirst du wahrscheinlich auch nicht versetzt, weil du ja der Übertragung der neuen Tätigkeiten nicht zustimmst.
Du kannst aber mit deinem AG darüber reden, dass er dir höherwertigen Tätigkeiten in dem für eine HG notwendigem Maß erst später überträgt.

LeonL:
Hallo noch einmal. Die Sache mit der neuen Stelle und der Höhergruppierung hat sich leider erledigt. Schlussendlich ist es dann gar nicht mehr zu einem Gespräch mit der neuen Dienststelle über die Eingruppierung gekommen und ich habe meinen Versetzungswunsch zurückgezogen. (Bin gespannt, ob das geklappt hat oder der "Marschbefehl" noch kommt.)

Eine Frage stellt sich mir jedoch zu der Thematik noch - wer weiß ob man das Wissen nicht mal wieder braucht:


--- Zitat von: Spid am 05.08.2020 06:34 ---Der AG kann Dich aus dienstlichen/betrieblichen Gründen stets versetzen, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf, §4 Abs. 1 TV-L. Dazu genügt es, daß er Deiner Arbeitsleistung in einer anderen Dienststelle bedarf. Zustimmungspflichtig ist lediglich eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung. Solange Du nicht mindestens implizit zustimmst, passiert da überhaupt nichts.

--- End quote ---


--- Zitat ---Ein schriftlicher Änderungsvertrag ist nicht notwendig.
--- End quote ---

Auf welchem Wege müsste ich der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten implizit zustimmen, wenn nicht durch einen Änderungsvertrag? Oder stimme ich zu, wenn ich der Übertragung nicht z.B. schriftlich widerspreche? Die Frage ist bei mir irgendwie noch offen geblieben.

Das Problem ist ja wie schon mehrfach dargelegt, dass mein jetziger AG Land Berlin nicht immer der kommunikativste AG ist. Vielleicht gibts ja Erfahrungswerte anderer Berliner: Bekommt man im Falle der zu erfolgenden Versetzung ein "Gratulationsschreiben" mit Versetzungsdatum, Anschrift der neuen Dienststelle und die neue Eingruppierung bei der Versetzung und dem müsste man dann widersprechen oder wie wäre es weiter gegangen?

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