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Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin

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WasDennNun:

--- Zitat von: LeonL am 03.06.2020 22:00 ---Hallo, erst einmal vielen Dank für eure Informationen! Ich habe noch Fragen, vielleicht könnt ihr mir da auch noch weiterhelfen.

Wenn es sich bei der Regelung nach § 16 (5) TVL um eine Zulage handelt, ist diese dann wie der Garantiebetrag auf die Stufenlaufzeit begrenzt? Also solange ich in Stufe 12/3 bin, bekomme ich anstatt des Garantiebeitrags die Differenz zur Stufe 12/4 und wenn ich dann die Stufe 12/4 "regulär" nach drei Jahren erreiche, dann fällt die Zulage weg und ich bin dann "weiterhin" regulär in Stufe 12/4 (ergo 7 Jahre in EG 12/4)?

--- End quote ---
Das kann der AG halten wie ein Dachdecker.
Sprich das kommt auf die Formulierung der Zulage an.
Man kann z.B. plus 1 bis zum erreichen der Endstufe vereinbaren.
Oder als Diff zu eine Stufe.

--- Zitat ---Falls dies so sein sollte, gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit bei einem internen Wechsel von Dienststelle zu Dienststelle aus der 11/4 direkt in die 12/4 zu kommen ohne dass es eine Zulage ist und ich entsprechend nach 4 Jahren in E 12/5 komme usw.? Oder gibt es da keinen Weg an der Höhergruppierungsmatrix vorbei?

--- End quote ---
Aussertariflich oder Laufzeitverkürzung nach §17.
Oder Kündigung und Neueinstellung mit Anerkennung von förderlichen Zeiten.

JC83:
Du kannst dir die Mühe sparen, denn eine Vorweggewährung ist bei einem Wechsel innerhalb des Landes Berlin nicht zugelassen. Dies macht ausnahmweise und berlinuntypisch auch Sinn, da sich die einzelnen Dienststellen gegenseitig Konkurrenz machen würden, obwohl sie zum selbem AG gehören.

Ich zitiere mal SenFin:

Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor, aus denen sich ergibt, dass die qualifizierte Fach-kraft tatsächlich zu besseren Bedingungen zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb des Landes Berlin wechseln könnte u n d würde die Nachbesetzung der Stelle mit einer anderen geeigneten Bewerberin/ ei-nem anderen geeigneten Bewerber besondere Schwierigkeiten bereiten, kann eine Zulage gewährt werden. Es muss dann geprüft werden, ob und in welchem Umfang durch die Zahlung einer Zulage zum Entgelt verhindert werden könnte, dass die/der Beschäftigte den Arbeitgeber wechselt; d. h. die Höhe der Zulage wäre mit der/dem Betroffenen auszuhandeln.

LeonL:
Vielen Dank für eure Nachrichten und die Informationen! Ich bin immer wieder erfreut, dass es hier so viele kompetente Menschen gibt, die sich die Zeit nehmen anderen durch den "Tarifvertragsdschungel" zu helfen. Vielen Dank dafür!

Inhaltlich haben mir eure Anmerkungen sehr weitergeholfen. Ich schätze die Situation im Land Berlin und damit die Verhandlungen ebenfalls als sehr schwierig ein, aber im Zweifelsfall kann man sich dann nicht einigen.  :-\

LeonL:
Eine kurze Rückfrage noch zu oben genannter Problematik:

Wenn ich aus E 11 Stufe 4 in die E 13 höhergruppiert werde, lande ich ja auch in der E13 Stufe 3. Steht dann noch zusätzlich der Garantiebetrag zu oder nicht oder nur anteilig? So ganz habe ich noch nicht verstanden wann es den Garantiebetrag ganz, anteilig oder gar nicht gibt. Und wird der Garantiebetrag dann anteilig zum Gehalt der neuen Eingruppierung gezahlt (E13/3 +180€) oder ist die Bemessungsgrundlage die vorherige Einstufung (E11/4 +180€)?

Für eure Hilfe wäre ich wieder dankbar.

Spid:
E11/4+GB

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