Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel innerhalb des Landes Berlin
LeonL:
Danke!
LeonL:
Hallo liebe Community,
in der Frage des internen Stellenwechsels innerhalb des Landes Berlin von Bezirk A zu Bezirk B ist Bewegung gekommen. Ich soll noch dieses Jahr den Wechsel vollziehen. Hierzu soll ich einem Versetzungsantrag zustimmen und gleichzeitig von E11 in E12 höhergruppiert werden. Ich würde voraussichtlich jedoch analog zu 11/4+Garantiebetrag bezahlt werden und in die 12/3 zurückgruppiert werden. Hat dies eigentlich Auswirkungen auf den Erhalt der Jahressonderzahlung? Bei einem Wechsel z.B. Zum 1.11. oder 1.12. eines Kalenderjahres?
Ich würde mich über eure Erfahrungen dazu freuen.
Spid:
Eine Rückgruppierung findet im Sachverhalt nicht statt. Die geschilderte Stufenzuordnung und die Anwendung des Garantiebetrags ist korrekt. Eine Höhergruppierung am 01.11. oder 01.12. hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die JSZ im laufenden Jahr.
LeonL:
Danke!
K:
Arbeitsplatz wechseln um 100€ netto mehr zu verdienen?
Und nach 1 Jahr sogar verlieren!
Hm, macht das Sinn?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version