Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung und deren Folgen (Bestrafung)
bijou1:
Hallo,
ich als "ÖD-Neuling lese hier mit und staune etwas... ist es denn nicht so, dass eine Stellenbewertung, egal wann sie durchgeführt wird, dann für alle Beschäftigten mit gleicher Tätigkeit in der Abteilung gilt?
Worauf muss man dann achten, falls ich eine Stelle im ÖD bekomme und auch in eine solche Situation komme.
-Gibt es "Anzeichen" oder Ansagen, wann eine Stellenbewertung ansteht / vorgenommen wird?
-Gibt es da vielleicht einen Zusammenhang mit der Laufzeit, die man schon / noch in einer Stufe ist?
-wo/wie würde man erfahren, ob eine "Zustimmung" des Beschäftigten sinnvoll wäre oder man es besser lässt?
-und was bedeutet diese "Jahrelange Sperre", die BAT erwähnt?
Ich möchte gerne etwas mehr über die Strukturen erfahren, möchte gut vorbereitet sein :-)
Spid:
Stellenbewertungen sind tariflich unbeachtlich. Die Schilderung von @BAT ist eine (im öD) rechtswidrige Praxis, die den Bewerberverfahrensanspruch verletzt.
BAT:
Diese 9c - Sache war eine Ausnahme von der Regel. Kommt wohl nicht so schnell wieder.
Bei uns gibt es eine Matrix zum Vergabeverfahren, welcher hausinterne Bewerber auf Stellenausschreibungen berücksichtigt wird. Eine dieser Aspekte, ist die Frage, wenn jemand das letzte Mal durch Bewerbung bzw. Antrag höhergruppiert wurde. Diese Bewerber mit 9c auf Antrag fallen erstmal jahrelang zurück.
Kann aber überall anders gehandhabt werden.
was_guckst_du:
...diese Matrix ist rechtswidrig...
bijou1:
Ich danke Euch für die schnellen Antworten!
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