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Höhergruppierung und deren Folgen (Bestrafung)

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was_guckst_du:

--- Zitat von: floW am 04.06.2020 13:20 ---Die Tätigkeiten übe ich schon die letzten 3,.. Jahre aus, nur jetzt wird die Stellenplatzbeschreibung angepasst. Das es meine Zustimmung erfordert ist auch klar, ich sehe es trotzdem als Bestrafung.

--- End quote ---

..er hätte nur die Nerven bewahren müssen, da es ja in 2017 offensichtlich schon Hinweise darauf gegeben hat, dass die Stelle nicht richtig bewertet ist...also keine Antrag stellen sollen und in 2018 die Richtigkeit der Stellenbewertung überprüfen lassen..

Spid:
Inwiefern? Er hat einfach nicht das gemacht, was er sollte.

was_guckst_du:
..ich kenne ähnliche Fälle...von 6 Beschäftigten in der Abteilung  mit gleicher Tätigkeit haben 2 Anträge in 2017 gestellt und 4 nicht...zu erst haben die 2 sich über 9c in alter Stufe gefreut...nach einer neuen Stellenbewertung in 2018 sind die 4 dann stufengleich in die EG10 gekommen...

...jetzt schimpfen die anderen 2 über soviel Ungerechtigkeit, die sie aber letzendlich ihrer eigenen Blödheit zu verdanken haben...

BAT:
Na, bei denen geht es ja noch. Ich kenne Fälle, bei denen Kollegen mit dem Antrag auf 9c für Ausschreibungen auf E10 - Stellen nicht berücksichtigt wurden, da sie ja gerade noch höhergruppiert wurde. Jahreslange Sperre, weil man nicht dran ist, die nur durch Klage aus der Welt zu setzen ist.

Die Einführung der 9c war ehe Mist, zumindest für die Verwaltungsmitarbeiter.

was_guckst_du:
..in diesen Fällen hätte eine Klage für ein Umdenken beim AG gereicht...

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