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Höhergruppierung und deren Folgen (Bestrafung)

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BAT:

--- Zitat von: was_guckst_du am 04.06.2020 14:16 ---..die Umwandlung zum 01.01.2017 in eine EG 9c Stelle erfolgte offensichtlich auf Antrag...diesen Antrag hätte man bis zum 31.12.2017 stellen könnne oder auch gar nicht...

...es gibt viele, die nicht abwarten konnten und dadurch sich selbst ins Bein geschossen haben...

--- End quote ---

Die "Umwandlung" zum 01.01.2017 erfolgte auch, wenn der entsprechende Antrag am 31.12.2017 gestellt wurde ;)

was_guckst_du:

--- Zitat von: BAT am 04.06.2020 14:26 ---Die "Umwandlung" zum 01.01.2017 erfolgte auch, wenn der entsprechende Antrag am 31.12.2017 gestellt wurde ;)

--- End quote ---

...ja...aber in diesem Jahr kann Einiges - und so ist es manchem auch - passieren, wo man klarer sehen kann, ob sich die Antragstellung wirklich lohnt...

...das sind dann die, die hinterher jammern, dass das eine Scheissregelung ist...

BAT:
Und woher nimmst du nun den Gedankengang, daß der TE ganz früh den Antrag gestellt haben könnte, also einen Schnellschuss fabriziert hat?

was_guckst_du:
...solange der TO sich nicht gegenteilig äussert, gehe ich zu 99% davon aus...diese Fälle sind typisch...

BAT:
Auch Ende 2017 hätte er wohl nicht gewusst, dass drei Jahre später seine E9c in eine E10 "umgewandelt" wird. Dein Gedankenpfad führt zu nichts.

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