Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Verbeamtung?

<< < (3/8) > >>

Unknown:
Bei zwei Kinder beträgt der Satz bei der PKV nur 30% und 70% Beihilfe.

2strong:
Völlig richtig. Aber die derzeit noch jungen Kinder werden älter und sind irgendwann nicht mehr berücksichtigungsfähig, weshalb der Beihilfesatz von 70% auf 50% sinkt. Bevor die Kollegin in Ruhestand tritt, wird sie also noch ein bis zwei Jahrzehnte einen Anspruch von nur 50 % Beihilfe haben.

By the way:
Die Kinder privat zu versichern, ist aufgrund des besoldungsrechtlichen Anspruchs auf Kinderzuschlag nahezu kostenneutral möglich.

Elur:
Hallo,
ich stand vor 9 Jahren vor der gleichen Frage und hab es damals mit Ende 30 gewagt. Bin im mittleren Dienst verbeamtet worden. Besoldet wurde ich im Eingangsamt nach A6. Damals hatte ich noch 3 berücksichtigungsfähige Kinder, so dass ich sofort mehr netto hatte. Unsere Kinder konnten über meinen Mann krankenversichert werden. Ich hab damals ca. 180 Euro für die PKV bezahlt. Inzwischen sind zwei Kinder erwachsen, meine PKV liegt derzeit bei 300 Euro. Kurz nach der Probezeit wurde ich nach A7 befördert, wenige Monate danach habe ich das Aufstiegsstudium begonnen und wurde kurz vor Studienabschluss nach A8 befördert. Mit Abschluss des Studiums bin ich in den gehobenen Dienst aufgestiegen, wurde also nach A9g besoldet und in wenigen Wochen steht die Beförderung nach A10 an. Nie im Leben hätte ich gedacht, dass ich das jemals erreiche. Wenn ich eins nicht bereue, dann ist das meine Verbeamtung!

2strong:
Fairerweise muss man darauf hinweisen, dass auch im Tarifbereich "Aufstiegsverfahren" wie der Verwaltungslehrgang zwei existieren. Dennoch: Wenn einem irgendwann noch ein Laufbahngruppenwechsel in den g. D. gelingt, hat man in den meisten Fällen ohnehin gewonnen. Du wirst da ja auch nicht mit A 10 in Ruhestand gehen.

Spid:
Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist es jederzeit möglich, von E1 in E15 zu kommen, dazu bedarf es keiner „Aufstiegsverfahren“, sondern lediglich die entsprechende auszuübende Tätigkeit.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version