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Verbeamtung?

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Kat:

--- Zitat von: Isie am 05.06.2020 08:19 ---Das ist ja eine sehr optimistische Einschätzung. Ohne Verwaltungslehrgang 2 oder einen Studienabschluss dürfte es in den meisten Verwaltungen eher unrealistisch sein, dass Tätigkeiten oberhalb von 9a übertragen werden.

--- End quote ---

War vielleicht mal so vor X Jahren. Aber auch in der Verwaltung hat der Fachkräftemangel zugeschlagen. Sitze selbst seit Jahren ohne  AII auf einer 9c-Stelle und laut den Stellenausschreibungen ist auch mehr drin. Aktuell suchen wir auch wieder Kollegen, aber es bewirbt sich keiner.

Isie:
Es gibt sicherlich vereinzelt Beschäftigte, bei denen das funktioniert. Aber wenn ein Arbeitgeber praktisch gezwungen ist, Bewerber für Tätigkeiten einzustellen, für die sie nicht die entsprechende Ausbildung haben, hat er schlicht versäumt, in Ausbildung zu investieren.

Spid:
Wir sprechen ja nur von formalen Bildungsabschlüssen, nicht von tatsächlicher Qualifikation.

Insider2:
Moin,

vollkommen richtig Spid!

Bei uns ist es z.B. auch die Regel, dass einige mit ner klassischen Verwaltungsausbildung (Verwaltungsfachangestellte) auf 10er / 11er / 12er Stellen sitzen und entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind  ;D

Was mich amüsiert sind immer die grauen Theorien einiger (hochkarätiger) Herrscher die meinen es ginge nicht. Auf die Frage, was denn dagegen spräche kommt dann nicht viel: "Ist so", "keine Voraussetzungen", "kein Studium" .... könnte man schon Phrasen-Bingo spielen.

Kürzlich habe ich ein internes Papier der DRV Berlin/Brandenburg gelesen. Darin huldigte man sich, dass man ja jetzt durch einen einjährigen internen "Aufstiegslehrgang" für TB in 9a die Möglichkeit schaffe, in 9b/c aufzusteigen. Was fürs Schmarrn.

VG und ein schönes WE

Dienstbeflissen:
Von meinen drei Sachgebietsleitern A11, E11, E11, hat nur eine Person ein Studium abgeschlossen und das ist nicht der Beamte. Selbst div. andere Abteilungsleiter aus unserer Organisation haben kein Studium. Also selten ist das sicher nicht.

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