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Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion
WasDennNun:
--- Zitat von: BAT am 03.02.2021 12:11 ---Die Masse meiner Kollegen inkl. meiner Person haben nicht alle Stufen 3,4,5 und 6 unter dem Regime des TVÖD durchlaufen ;)
So einige sind sogar noch weiter rechts (also immer Sinne der Tabelle) ;D
--- End quote ---
Ach du Schreck :o So überaltert ? ;D
dahofa:
--- Zitat von: Schokobon am 03.02.2021 11:32 ---Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und behaupten auch nicht, dies zu tun.
--- End quote ---
Stimmt so nicht ganz: sh. § 16 Abs. 2 TVöD
Spid:
Doch, das stimmt vollumfänglich - oder inwiefern stünde die genannte Norm im Widerspruch dazu?
dahofa:
--- Zitat von: Spid am 04.02.2021 10:22 ---Doch, das stimmt vollumfänglich - oder inwiefern stünde die genannte Norm im Widerspruch dazu?
--- End quote ---
Mit einschlägiger Berufserfahrung kommt der Neueingestellte in eine günstigere Stufe. Die Stufen "bilden" zwar keine Berufserfahrung ab, dennoch hat hier einschlägige Berufserfahrung Auswirkung auf die Stufen.
Spid:
Besonders qualifizierte Erfahrung (einschlägige Berufserfahrung) besitzt also unter besonderen Umständen (ausschließlich bei Einstellung) einen begrenzten Einfluß auf die Stufenzuordnung. Dadurch ergibt sich aber eben keine Abbildung von Erfahrung. Jemand mit 20-jähriger Erfahrung wird - in Ermangelung einschlägiger Berufserfahrung - in Stufe 1 eingestellt, jemand mit 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3. Jetzt ändern wir die auszuübende Tätigkeit des Ersteren im bestehenden Arbeitsverhältnis und er macht das, was er vorher 20 Jahre gemacht hat - und er verbleibt dennoch in Stufe 1. Die Stufen der Entgelttabelle bilden schlicht keine Erfahrung ab.
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