Wenn ein Generalstreik das öffentliche Leben für ein paar Tage lahmlegt hätten wir sicherlich einen positiven Effekt bei den Corona-Zahlen.
Hab da mal eine ganz andere Frage:
Wir haben ein Rundschreiben vom AG bekommen in dem sinngemäß steht, dass wenn ein Arbeitswilliger durch Arbeitskampfmaßnahmen (Streiks) daran gehindert wird seiner Arbeit nach zu gehen (z.B. Streikposten oder ähnliches) er keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat.
Ist das so korrekt? Bezug genommen wird sich auf allgemeine Hinweise des KAV Bayern in Bezug auf die Auswirkungen bei einer Beteiligung bei Arbeitskampfmaßnahmen. Nur nochmal, wenn ich gar nicht mitmachen will kann mir trotzdem das Entgelt gestrichen werden?
Afaik ist es so: Wer streikt arbeitet nicht und wer nicht arbeitet bekommt keinen Lohn. Wer in der Gewerkschaft organisiert ist, bekommt Streikgeld von der Gewerkschaft als Ersatz für den entfallenen Lohn - wer nicht in der Gewerkschaft ist bekommt einfach nichts.
Insofern tut man als Nicht-Mitglied gut daran zumindest auf der Arbeit zu erscheinen, auch wenn man mangels fehlender Zuarbeit durch streikende Kollegen effektiv nichts leisten kann. Die Gewerkschaftler rufen gerne mal Dinge wie "Streikbrecher" oder versuchen Eingänge zu blockieren, aber das hatte ich auch schon mal beim letzten Arbeitskampf - da hatte man mich körperlich bedrängt als ich ins Gebäude wollte. Da ich die streikenden Personen nicht persönlich kannte und auch beruflich nicht mit ihnen zusammenarbeiten musste, habe ich mit der Polizei gedroht falls sie mich weiterhin körperlich angehen - dann konnte ich problemlos "passieren".