Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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karluz

Zitat von: Spid in 25.10.2020 21:42
Dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §20 Abs. 3 Satz 2 TVÖD. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.09.

Danke für die Antwort :-) Dann hab ich mich glaub ich zu unklar ausgedrückt, sorry. Ich meinte die "Corona-Sonderzahlung" zwischen 01.03. und 31.10.
Oder wird hier ebenfalls der 01.09. herangezogen?

Spid

Auch dazu bedarf es keiner Erfahrung, sondern lediglich der Kenntnis der tariflichen Regelung, hier §2 Abs. 2 Satz 5 TV Corona-Sonderzahlung 2020. Maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 01.10.2020.

bbdhs

Zitat von: Spid in 25.10.2020 12:53
Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.

2018 Jahr hat Seehofer bei der Verkündung direkt gesagt, dass es auch auf Bundesbeamte übertragen werden soll.
Diesmal finde ich dazu kein Statement :-/

Bastel

Das Ergebnis ist so schlecht, dass er es sich erstmal überlegen muss ;D

Harz4 rückt für die unteren Besoldungsgruppen immer näher ::)

Spid

Zitat von: bbdhs in 26.10.2020 10:16
Zitat von: Spid in 25.10.2020 12:53
Das wird der Bundestag zu entscheiden haben, ob und wie das Tarifergebnis auf die Bundesbeamten übertragen wird. Die Tarifverhandlungen selbst haben keinerlei Wirkung auf die Besoldung.

2018 Jahr hat Seehofer bei der Verkündung direkt gesagt, dass es auch auf Bundesbeamte übertragen werden soll.
Diesmal finde ich dazu kein Statement :-/

Vielleicht hat er seinen Respekt vor dem Parlament wiedergefunden, das darüber zu entscheiden hat.

Lars73

"Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen. Für den Bund entstehen damit Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/tarifeinigung.html


bbdhs

Zitat von: Lars73 in 26.10.2020 11:16
"Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Tarifabschluss wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen. Für den Bund entstehen damit Kosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro."
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/10/tarifeinigung.html
Danke - hatte ich bisher nirgends gelesen

Preaster

Hallo ich hätte mal 2 Fragen zum neuen TVÖD Abschluss

Frage1 : Betrifft die Erhöhung der Wechselschichtzulage nur ausschließlich die Angestellten die im Pflegebereich tätig sind oder auch für diejenigen die z.b bei der Polizei oder sonst wo Wechselschicht ausüben ?


Frage2: Zählt der TVÖD auch für die Unterkategorie Caritas ? Oder wird diese seperat verhandelt ? danke

Spid

1. Es kommt nicht darauf an, ob man "im Pflegebereich tätig" ist, sondern ob man in den Geltungsbereich des BT-B oder BT-K fält.

2. Was ist "Unterkategorie Caritas"?

WasDennNun

Zitat von: Preaster in 26.10.2020 13:55
Frage2: Zählt der TVÖD auch für die Unterkategorie Caritas ? Oder wird diese seperat verhandelt ? danke
NÖ,
ist ein eigenständiges Vertragswerk

Luis1703

Übertragung auf die Bundesbeamten.

Wir wollen aber doch nicht die Absenkung des Besoldungsniveaus um 0,2 Prozentpunkte für die Bildung einer Versorgungsrücklage vergessen.

VG

Preaster



Keine Ahnung..TVÖD Bund ist es auf jedenfall



Zitat von: Spid in 26.10.2020 14:07
1. Es kommt nicht darauf an, ob man "im Pflegebereich tätig" ist, sondern ob man in den Geltungsbereich des BT-B oder BT-K fält.


Bastel

Bekommen die EG<9a keine höhere JSZ? Ganz schön geizig der Horst.

Lars73

Jeder mit <E9a der will kann bestimmt die Jahressonderzahlung nach VKA haben. Der Bund zahlt ja bereits 90%.

mr999

Erhalten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund (Tarifvertrag DRV-Bund)
eigentlich auch die Corona-Sonderzahlung?

Denn der Tarifvertrag DRV-Bund ist ja nicht gleich TVöD, sondern:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts tarifautonom und schließt eigenständig Tarifverträge mit den Sozialpartnern ab. Diese orientieren sich grundsätzlich an den Tarifverträgen des Bundes; berücksichtigen jedoch auch die tariflichen Besonderheiten der DRV Bund.

Auf der deutschen-rentenversicherungs Seite im Bereich Tarifverträge ist dazu noch nicht genaues zu lesen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Ueber-uns/Tarifvertraege/tarifvertraege_node.html