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Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich

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WasDennNun:

--- Zitat von: Pseudonym am 08.06.2020 16:33 ---Ja. Allerdings gebe ich zu nicht derart tief im Eingruppierungswesen firm zu sein, um das Maß der Verantwortung für E13 als Unterschied aus einer bestehenden E12-TD herauslesen zu können.

--- End quote ---
Nach meinem Verständis:
Wenn die Dinge die man durchführt erhebliche Strahlkraft hat.
So was kann zB im TV-L Dinge sein, die im Ministerium oder in einer Mittelbehörde ausgeübt werden und dann entsprechende Konsequenzen für alle untergeordnete Ämter haben.
Ob das z.B. für jemand der für landesweite Verfahren mit E12 Fg2 Tätigkeiten zuständig ist zutrifft, würde ich zunächst bejahen.
Denn er macht wie den gleichen Job wie der, der ein Behördeninternes Verfahren betreut und dafür in der EG12Fg2 ist.
Aber eben mit einem erhebliches mehr an Verantwortung.

So wäre unsere Argumentation, wie sie auch der AG sieht. Ob wir da einen Eingruppierungsirrtum unterliegen müsste dann ein Gericht entscheiden.
Bei uns wird es aber da nicht zu klagen kommen, da die Leute ja zufrieden mit ihren zukünftigen E13er sind und die, die auf der E12 bleiben dass auch kapieren, warum es so ist.

ITJoe12:
Ich danke euch wirklich! Das ist sehr informativ und regt zum denken an :)


--- Zitat ---wenn man heute feststellt, dass man dich vor x jahren falsch eingruppiert hat, dann wird halt die Stufen etc. so gerechnet als ob du damals in der entsprechende EG gewesen wärst und du hättest dann zusätzlich das Anrecht das Entgelt der letzten 6 Monaten nach gezahlt zu bekommen.
Sprich wenn man sagt: Du hattest diese E11 Tätigekiten die ganze zeit, aber man spricht dier die Voraussetzung in der Person ab, dann bist du in zwei Monaten in der E10S4 und würdest dann in die E11S4 kommen plus 2 Stufenzulage also ~66T€
--- End quote ---

Die frage ist wie man das Feststellt. Die TD ist denke ich auch entsprechend formuliert, dass eine EG8 dabei raus kommt. Ich habe allerdings bereits von Anfang an eigenverantwortlich Serversysteme betreut (Bereits in meiner SHK Zeit), das kann auch keiner leugnen. Muss dann nicht trotzdem irgendwo eingestanden werden, dass die TD bereits von Anfang an falsch ist? Das gute ist, die jetzige Personalabteilung gab es damals so nicht. Es sind dort also ganz neue Beschäftigte unterwegs, man tritt also auch keinem auf die Füße.

Ich denke ich werde wohl versuchen müssen meine jetzige EG zu ändern, so das ich ab August bereits in EG9bS4 bin, dann sieht es wesentlich rosiger aus und könnte dazu führen das ich bleibe. Es ist nur schade das man als Beschäftigter die Personalabteilung auf den Trichter bringen muss.


--- Zitat ---Und deine Aktuelle? Wenn die auch in der IT Orga angesiedelt sind, denn sind deine aktuellen Tätigkeiten die der 9a?

--- End quote ---
Ich kann aktuell noch nicht sagen wo ich angesiedelt bin. IT Orga kann eigentlich nicht sein, denn bei IT Orga gibt es keine EG8. Das habe ich nur unter 11.5 (Beschäftigte in der Datenerfassung) gefunden. Und unter 11.3 (Beschäftigte in der Programmierung). Das passt aber alles irgendwie nicht. Kann auch sein das die Anlage A zu neu ist und das damals was anderes gab.

Spid:
Maßgeblich für die Eingruppierung ist die auszuübende Tätigkeit, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Ein Abweichen von der auszuübenden Tätigkeit ist vielmehr ein abmahnwürdiger Tatbestand.

ITJoe12:
Was willst du damit genau sagen? Wenn ich mehr gemacht habe als in meiner TD steht kann ich abgemahnt werden? Auch wenn wir diese Aufgaben auferlegt wurden? Oder das ich meinen AG abmahnen kann?

Bastel:
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