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Höhergruppierung und neue EGO im IT Bereich

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WasDennNun:

--- Zitat von: ITJoe12 am 07.06.2020 13:29 ---Alleine fürs Ego und den Hygienefaktor ist das für mich wichtig.

--- End quote ---
zunächst einmal müßte man klären wo du derzeit eingruppiert bist.


Sprich Wo in der EGO ist deine akteulle auszuübdende Tätigkeiten von den perosnaler eingruppiert (Kapitel, EG und Fallgruppe) und wo die neuen Tätigkeiten
Und kannst dann ja gleich auch noch fragen: Wo sind sie ab 1.1.2021 angesiedelt.

Noch gibt ja in der IT mehrere "Gruppen"

11.3 Beschäftigte in der Programmierung
11.4 Beschäftigte in der IT-Systemtechnik

Könnte ja sein, dass du schon länger in der EG9x, EG10 oder ... eingruppiert bist.
Man dich nur betupst und dir das falsche Entgelt auszahlt.
(Nicht unbedingt vorsätzlich, sondern weil die Personaler keine tarifliche Ahnung haben, soll ja nicht so selten vorkommen.)

https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021_01.pdf

Dann wäre ja auch deine neue Stelle mit einer höheren Stufe bei der HG erreicht.

Wenn du tatsächlich aufgaben hast die ein "Leistungsträger" macht, dann dürfte die EG8 quark sein.
Wenn du also im Bereich 11.4 bist und E8 erhälst hättest du also Aufgaben der EG9a bekommen und wegen fehlendem Studium halt eine EG weniger.
Das wären Tätigkeiten :"die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten. "
Also niedrigstes niveau für Deppen.
Wenn du nicht bei jedoch Gestalltungsspielraum hast, selbst entscheiden darfst... dann biste ratzbatz in der 9b
"mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und
vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik,
die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten."
oder "die Aufgaben mit wenig differenzierten Funktionen selbständig bearbeiten und
deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums aus der Entgeltgruppe 9a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt"

IHK oder irgendeine Ausbildung wird in den anderen Bereichen der IT nicht gefordert.
Gehe zu deinen Personalabteilung und frage die wo du Eingruppiert bist in Kapitel 11 und in welcher Fallgruppe.

Falls dich dass ganz interessiert und du auch die historischen Fehler aufdecken möchtest.
Falls nicht:

Gehe hin sage deinem Chef:
Wir wissen ja beide, dass ich die letzten Jahre EG mäßig verarscht wurde, war für mich OK.

Ich will 65T€ (also min EGx Stufe y ) sie zu wie du es mit der Personalabteilung hin bekommst (und sei es durch Korrektur der fehlerhaften Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung - Geld gibt es eh nur für 6 Monate nachgezahlt) und oder mit Zulage nach §16.5

sieht ja so aus, als ob du mindestens EG11S5 brauchst um zufrieden zu sein.

WasDennNun:

--- Zitat von: Otto1 am 07.06.2020 15:23 ---Und da fragt noch jemand warum der öD keine Informatiker beziehungsweise ITler findet...

--- End quote ---
Nun die "Gegenseite" bietet 68T also E12S5 
sowas bieten wir bscler auch an, darum bekommen wir auch noch welche, insbesondere weil wir ihnen die E13 ab 2021 anbieten können, liegt aber an unseren Tätigkeiten.
Ist dann zwar nur ein heisser schisss mehr, aber einige brauchen das ja fürs Ego  8).

Spid:
Leistungsträger kann man in jeder Entgeltgruppe sein - der beste Gemüseputzer, der am meisten Gemüse in der gegebenen Zeit putzt, ist ein Leistungsträger und in E1 eingruppiert.

Zudem verkennst Du die von Dir genannten Tätigkeitsmerkmale. Die E9a - ganz gleich welche Fg. - beinhaltet mitnichten „niedrigstes Niveau für Deppen“, sondern Tätigkeiten, die einem Hochschulstudium entsprechen, bei der Fg. 1 eben solche Tätigkeiten, die einem Hochschulstudium entsprechen im Bereich der Systemtechnik in wenig ausdifferenzierten Umgebungen. Das Tätigkeitsmerkmal ist unverändert aus Teil II Abschnitt B Anlage 1a – Bund/Länder zum BAT übernommen und somit durch jahrzehntelange Rechtsprechung, z.B. BAG, Urteil v. 03.02.1988 - 4 AZR 514/87, ausgelegt. Der Ausdifferenzierungsgrad mißt sich am Stand der Technik zum jeweiligen Zeitpunkt. Zudem handelt es sich bei einer Tätigkeit, die einer Hochschulbildung entspricht, stets um eine solche, die sL und somit einen Gestaltungsspielraum umfaßt - weshalb das entsprechende Heraushebungsmerkmal einen noch größeren Gestaltungsspielraum als diesen erfordert.

ITJoe12:
Vielen Dank schon mal! Das hilft alles sehr.

Ich glaube nicht das irgendwas an meiner TD geändert wurde. Es wurde nur stillschweigend hingenommen das ich deutlich mehr gemacht habe. Das war für mich aufgrund des Studiums auch nicht schlimm, ich hatte da richtig Bock drauf. Es wäre mir sonst auch zu langweilig geworden. Aber ich werde mal fragen wo ich da angesiedelt bin. Würde mich auch interessieren.

Ich habe in den letzten Jahren einige Projekte geleitet, zentrale Systeme implementiert und die IT bei uns um einiges getrieben. Wir wären nicht da wo wir jetzt sind. Dabei waren auch höchst sensible Migrationen, welche beim schiefgehen richtig Probleme gemacht hätten. Es gab schlicht auch kaum jemanden bei uns mit der Expertise der das hätte machen können. Dies war nicht nur durch die Erfahrungswerte meiner freiberuflichen Tätigkeit möglich. Ich bin seit ich 15 bin täglich in der IT Unterwegs, das ist meine Leidenschaft und deswegen bin ich mit meinem Wissen dort. Ich bin sicher nicht nur der Beste "Haben Sie es bereits aus und wieder an geschaltet?"-Sager :)

Es ist bei uns so, dass das jüngere drittel unserer Abteilung gefühlt 80% der Expertise hat und auch entsprechende Leistung bringt. Unsere ehemaligen Azubis sind richtig gut, kommen aber auch nicht über eine EG9 hinaus. Die sind aktuell nur zufrieden, weil sie noch bei Mama wohnen und ne ganze Ecke mehr als in der Ausbildung verdienen. In der Wirtschaft könnten einige von denen ebenfalls 60-70k verdienen. Das Gejammer nach Personal ist für mich selbstgemacht wenn es ja wohl die Möglichkeiten gibt höher einzugruppieren.

Ich weis das der öD eigentlich nur "mittlere Qualität und Güte" von den Mitarbeitern verlangt. Das liegt wohl auch daran weil man sonst nicht entsprechend zahlen kann  ;)

Aber Back to Topic:
Gibt es denn Möglichkeiten jemanden beispielsweise direkt in EG12S5 einzugruppieren/höhergruppieren? Muss ja eigentlich, sonst könnte man ja fast nur Berufseinsteiger rekrutieren und keine Leute mit Berufserfahrung wenn immer nur S2 gehen würde. Es würde mir einfach helfen wenn ich wüsste, was theoretisch möglich wäre. Dann kann ich in die Richtung steuern. Wenn es laut Tarifvertrag da keine Möglichkeiten gibt, dann kann ich mir die Mühe sparen. Ich denke es würde aber sowieso versucht werden die Differenz über eine Zulage oder Vorweggewährung zu füllen. Dann würde bei einer erneuten Höhergruppierung (in 2021 oder wann anders) mit der offiziellen kleineren Stufe hochgruppiert werden.

Und verstehe ich es richtig, dass es gut sein kann das eine heute nach EG11 bewertete Stelle in 2021 auch schnell zu einer EG13 werden kann? Wie wäre es dann taktisch am besten? Warten bis 2021 oder vorher die EG11 annehmen? Würde eine Höhergruppierung in 2021 dann nach Höhergruppierungsmatrix verlaufen? Sprich wenn man in EG11S5 wäre, dann in EG13S5 kommen würde bzw. von EG11S4 nach EG13S3.


--- Zitat ---Gehe hin sage deinem Chef:
Wir wissen ja beide, dass ich die letzten Jahre EG mäßig verarscht wurde, war für mich OK.

Ich will 65T€ (also min EGx Stufe y ) sie zu wie du es mit der Personalabteilung hin bekommst (und sei es durch Korrektur der fehlerhaften Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung - Geld gibt es eh nur für 6 Monate nachgezahlt) und oder mit Zulage nach §16.5

--- End quote ---
Ja das ist so die Sache. Komme eigentlich sehr gut klar mit meinem Chef, aber es wird wohl nicht anders gehen als so harte Worte zu wählen...

Danke!
 

Spid:
Einstellung und Höhergruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. Eine auszuübende Tätigkeit - und nur auf die kommt es an, die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich - in der IuKT, die heute zur Eingruppierung in E11 führt, könnte nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen zu einer E13 werden. Oder eine E11 bleiben. Oder nur eine E10 werden.

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