Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Bereitschaftszeit gem. §9 TVöD - Verstoß gg. EuGH Urteil vom 21.02.2018?

<< < (3/4) > >>

Martin:
@Spid
Sie schreiben wohl auch in Elterforen, ob man Eierlikör schon ab 1 Jahr geben kann, nur um sich zu amüsieren.

Wie versteht man dann im TVöD den Paragrafen 9 Absatz 1 Strich d?
Die wöchentliche Arbeitszeit aus Voll- und Bereitschaftszeit darf durchschnittlich 48 Std / Woche nicht überschreiten.

Spid:
Genau so, wie sie da steht: daß sie durchschnittlich nicht überschritten werden darf. Das ist etwas gänzlich anderes als die Behauptung, sie dürfe nicht überschritten werden.

Martin:
Ja hier habe ich einen Fehler begangen und nicht ausführlich genug den Wortlaut dargelegt.
Hierfür entschuldige ich mich.

Wir überschreiten diese Wochenstunden dennoch regelmäßig alle 2-3 Wochen.

Ich wollte hier nur wissen, ob es hier auch welche gibt, denen es genauso geht.
Ob es hier bei anderen Arbeitgebern bereits Änderungen gab.
Und ob ich mit meiner Begründung komplett falsch liege, dass hier etwas falsch läuft, wenn man dauernd in der Arbeit ist und keine Stunden aufbaut und ich somit meinen Job wechseln sollte, um wieder mehr Freizeit zu haben.

Lars73:
Es kommt alleine auf den langfristigen Durchschnitt an.

Natürlich kann man überlegen sich eine Arbeitsstelle ohne Bereitschaftsdienst zu suchen oder mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln. Nur gibt es keine rechtlichen Gründe die gegen die derzeitige Praxis bei Euch sprechen.

Martin:
Wie ist es eigentlich, in der Bereitschaftszeit, in der man nur die Hälfte der Arbeitszeit geschrieben bekommt, darf einem der Arbeitgeber dann vorschreiben man muss sich im Gebäude aufhalten oder dürfte man ggf. in der Zeit Einkaufen gehen, wenn man innerhalb von wenigen Minuten wieder am Arbeitsplatz ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version