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Bereitschaftszeit gem. §9 TVöD - Verstoß gg. EuGH Urteil vom 21.02.2018?
Martin:
Heißt quasi die "Vorgabe" "Regelung" aus dem TVöD ist so weiterhin praktizierbar.
Wir sind 3 Stunden auf Bereitschaft in der Arbeit und bekommen nur die Hälfte der Zeit als Arbeitszeit, obwohl wir in der Zeit nichts anderes machen können, geschrieben.
Mir geht es hier auch nicht um die Bezahlung, sondern um die Stundenschreibung.
Hier würde ich verweisen auf die RN 57-59.
Hier steht ja geschrieben, wenn man sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält und sonst keiner anderen Tätigkeit nachgehen kann sowie innerhalb kürzester Zeit bei einem Notfall seine Arbeit aufzunehmen hat, dies als Arbeitszeit zu werten ist.
Aber wenn der TVöD keine Regelungen zur Arbeitszeit trifft, wieso wird dies in §9 mit "Faktorisierungen" genannt bzw. die Bereitschaftszeit zur Hälfte nur gewertet. Dann greift der TVöD meiner Auffassung nach, doch in die Regelung ein.
Spid:
Das ist doch Vergütung! Meine Güte, wenn man sich eine Rechtsmeinung bildet, sollte man zumindest rudimentäre Kenntnisse vorweisen.
Lars73:
@Martin
Es handelt sich um Arbeitszeit im Sinne der RL und auch im Sinne der entsprechenden ArbZeitG. Deshalb dürfen es im Jahresschnitt auch nur zusammen 48h/Woche sein. Aber das berührt nicht die tarifliche Regelung zur Bezahlung dieser Zeit. Du glaubst du könntest etwas aus dem Urteil herauslesen was kein Jurist entdeckt hat? Die Urteilsbesprechungen in der Fachliteratur waren sich einig und auch die Gewerkschaften haben nicht gezuckt. Der Wortlaut und die Systematik der Regelung ist klar.
Martin:
@Lars73
Vielen Dank für die verständliche Antwort.
Dennoch stellt sich mir noch die Frage ob die Schichtplanung bei uns gem. TVöD so funktioniert.
Montag 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Dienstag 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Mittwoch 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Donnerstag 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Freitag Frei, aber um 6:00 Uhr morgens aus der Nachtschicht
Samstag 8 Std. Anwesenheit - 8 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Sonntag 8 Std. Anwesenheit - 8 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Montag Frei
Dienstag 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Mittwoch 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Donnerstag 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Freitag 12 Std. Anwesenheit - 10:30 Std. werden als Arbeitszeit geschrieben
Samstag Frei, aber um 6 Uhr morgens aus der Nachtschicht
Sonntag Frei
Montag Frei
Dienstag Frei
dann 2 Blöcke wieder 4 Tage arbeiten, 4 Tage frei. Nach diesen kommt dann wieder so eine Zusatzschicht mit 2 Tagen a 8 Std.
Es kommt mir einfach so viel vor. Wir haben teilweise Dienstpläne mit 23 Arbeitstagen, obwohl wir hauptsächlich 12 Stunden Schichten arbeiten.
Da gem. TVöD die wöchentliche Arbeitszeit nicht 48Std überschreiten darf. Hierzu zählt zur Arbeitszeit auch die Bereitschaftszeit in vollen Stunden oder?
Spid:
Da der TVÖD eine solche Regelung nicht enthält, kann zu ihrem Inhalt keine Aussage getroffen werden.
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