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Bezahlung Zulagen der Rufbereitschaft

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Spid:
Die Prämisse, Du hättest die Überstundenregelung verstanden, ist falsch. Überstunden entstehen sehr wohl auch außerhalb von Rufbereitschaft, sie sind in §7 Abs. 7 f. TV-L definiert. Die Kürzung von Überstunden ist nicht möglich.

Krebs:

--- Zitat von: Spid am 16.06.2020 15:58 ---Die Prämisse, Du hättest die Überstundenregelung verstanden, ist falsch. Überstunden entstehen sehr wohl auch außerhalb von Rufbereitschaft, sie sind in §7 Abs. 7 f. TV-L definiert. Die Kürzung von Überstunden ist nicht möglich.

--- End quote ---

Stimmt da hast du Recht. Es war mehr ein Glaube. Also z.b meine Regelarbeitszeit ist Mo. - Fr. 7,48 Std. sprich 39 Std. Woche. Heist wenn ich jetzt 40 statt 39 stunden für diese Woche geleistet habe, habe ich eine Überstunde für diese Woche geleistet oder wäre das 1 Stunde Mehrarbeit?

Spid:
Mehrarbeit kann nur bei TZ-Beschäftigung entstehen. Überstunden sind grundsätzlich die auf Anordnung des AG geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Bei Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie bei Anwendung von §6 Abs. 6 f. TV-L gelten abweichende Regelungen.

blondie:
Oder als Beispiel:
wenn du am 17.6. eine Stunde länger arbeitest, weil das dein AG so angeordnet hat, dann wird diese Stunde am 26.6. nach Feierabend zur Überstunde. Du könntest bis dahin ja eine Stunde abfeiern wollen, so das dann keine Überstunde entsteht.

KakPuh:
Gibt es für die Gleitzeitkontostunden einen korrekten Begriff?

Also die freiwillig gemachten Mehr- oder Minderstunden im Rahmen dessen, was der AG erlaubt.

Mehrarbeit und Überstunde ist falsch, soviel hab ich mitbekommen.

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