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(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
clarion:
Der Beitrag zur gesetzlichen KV bei Rentnern beträgt 7.x %. Bei einer Rente + VBL von 1100 € wären es dann ca. 80 €, also deutlich weniger als der Beitrag zur PKV.
Die heute ca. 80jährigen haben oft noch das traditionelle Familienmodell gelebt, demnach die Mutter zu Hause blieb und Haus, Hof und Kinder versorgte, so dass eigene Rentenansprüche nicht entstanden sind.
Die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum postulieren ja eigentlich auch eine Rundumversorgung der Beamten + Familie.
2strong:
Die Fälle sind m. E. nicht vergleichbar:
Die amtsunabhängige Mindestversorgung (65% Endstufe A 4) erhält kaum jemand (weil so gut wie niemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde und bei frühen Dienstunfähigkeiten 2/3 der Zeit bis zum 60. Lebensjahr als Zurechnungszeit zu berücksichtigen sind). Eine vergleichbare Erwerbsbiographie ist außerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses potentiell ein Fall von Grundsicherung im Alters. Insofern sichert das Alimentationsprinzip den zugesagten amtsangemessenen Mindeststandard. "Rundum sorglos" ist nicht versprochen worden.
Im vorliegenden Fall liegen die Versorgungseinkünfte tatsächlich rd. 30 % oberhalb des Niveaus der Mindestversorgung. Nach Abzug der - hier auffällig teuren - Pkw ist die Versorgung vergleichbar mit dem gesetzlichen Niveau + VBL (in beiden Fällen gut 1.000 €).
Das Modell des Alleinverdieners kenne ich aus der eigenen Familie auch. Das war aber auch vor 40 Jahren schon in der Mehrzahl der Fälle keine gute Idee.
Gustl:
--- Zitat von: 2strong am 10.06.2020 15:27 ---Die amtsunabhängige Mindestversorgung (65% Endstufe A 4) erhält kaum jemand (weil so gut wie niemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde [...]=
--- End quote ---
Etwas off-topic, aber da es sich ja um die amtsunabhängige Mindesversorgung handelt, warum sollte es dabei relevant sein, ob jemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde? Diese Mindestversorgung ist heutzutage, da der Bund bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres verbeamtet, tatsächlich von einiger Bedeutung für recht viele spätberufene Quereinsteiger in den mD. EUR 1.800 Pensionanspruch für deutlich unter 20 Jahre Dienst bis zum Ruhestand kann je nach Erwerbsbiographie schon recht verlockend sein, selbst wenn die Mindestversorgung bis zur Höhe der zuvor erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche ruht.
2strong:
--- Zitat von: Gustl am 14.06.2020 18:47 ---Etwas off-topic, aber da es sich ja um die amtsunabhängige Mindesversorgung handelt, warum sollte es dabei relevant sein, ob jemand mit A 4 in den Ruhestand versetzt wurde? Diese Mindestversorgung ist heutzutage, da der Bund bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres verbeamtet, tatsächlich von einiger Bedeutung für recht viele spätberufene Quereinsteiger in den mD. EUR 1.800 Pensionanspruch für deutlich unter 20 Jahre Dienst bis zum Ruhestand kann je nach Erwerbsbiographie schon recht verlockend sein, selbst wenn die Mindestversorgung bis zur Höhe der zuvor erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche ruht.
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Da hast Du völlig Recht. Ich hatte mich auf den zuvor diskutierten Fall bezogen, bei dem das Ruhegehalt die einzige Einkommensquelle darstellt. Den Fall, dass ein Abteilungsleiter beim DAX-Konzern mit 49 noch ins Beamtenverhältnis wechselt, elf Jahre später dienstunfähig aus A 14 ausscheidet und über die Tour nochmal zusätzlich zur bestehenden Vorsorge 1.800 € Versorgung angreift, kenne ich auch.
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