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(Mindest-)Hinterbliebenen Versorgung
2strong:
Zunächst mein Beileid.
Das amtsunabhängige Mindestruhegehalt beläuft sich auf 65% der Endstufe A 4. Das Ruhegehalt Deines Vaters lag nach 40 Dienstjahren und Pensionierung als Posthauptsekretär über dem vorgenannten Mindestsatz. Daher liegt auch die Hinterbliebenenversorgung Deiner Mutter über der Mindesthinterbliebenenversorgung, die sich am Mindestruhegehalt orientiert. Die von Dir gemachten Angaben erscheinen mir plausibel. Einen Anspruch auf höhere Versorgung hat sie nicht.
Stutzig machen mich gleichwohl die hohen Kosten der PKV. Gilt der "Preis" vielleicht für zwei versicherte Personen und reduziert sich nach dem Tod Deines Vaters nun?
Eine hohe Versorgung erhält Deine Mutter im Ergebnis nicht. Du schreibst jedoch von "Haus und Hof". Wenn es sich dabei um unbelastetes Wohneigentum handelt, sollte sie mit den 1.000 € aber über die Runden kommen können, ohne dass Du regelmäßig etwas zuschießen musst.
clarion:
Hallo ich finde 1100 Euro im Fall der Mindestversorgung für eine alleinstehende Person abzüglich PKV-Beitrag sehr knapp bemessen. In so mancher Stadt könnte man sich davon keine Mietwohnung leisten. Auch bei abgezahlten Eigentum muss man die Nebenkosten zahlen und Rücklagen für Reparaturen am Haus oder Auto bilden.
2strong:
Ist auch nicht viel. U. u. hat ein Versorgungsempfänger in diesem Fall noch ergänzend Anspruch auf Wohngeld. Bedenken muss man gleichwohl auch: das Versorgungsniveau ist auch in diesen Fällen Zucker immVergleich zur gesetzlichen Rente. Jenseits der Postnachfolgeunternehmen geht ja so gut wie niemand mehr mit lediglich Mindestversorgung in den Ruhestand.
Im vorliegenden Fall wird allerdings eine (etwas) höhere Versorgung gewährt. Da besteht Anspruch auf Wohngeld eher nicht.
clarion:
Ich glaube es gibt durchaus einige Beamte, die krankheitsbedingt die Vierzig Jahre nicht erreichen und schon früh aus dem Dienst ausscheiden und deshalb nur die Mindestversorgung erreichen. Es ist auch wahr, dass man bei der gesetzlichen Rente noch schlechter da stünde und Grundsicherung beantragen müsste.
Im vorliegenden Fall hat der Ehemann aber die vierzig Jahre geschafft und trotzdem ist die Versorgung der Hinterbliebenen nicht deutlich höher als die Mindestversorgung, gepaart mit einer ziemlich teuren Krankenkasse. Eine Hinterbliebene eines gesetzlichen Rentners, der 40 oder gar 45 Jahre Anwartschaften gesammelt hat, stünde mit Rente+VBL wohl besser da. Das macht nachdenklich.
2strong:
Vertue Dich da mal nicht. Angenommen, jemand wäre 45 Jahre lang nach Entgeltgruppe 8, Stufe 6 bezahlt worden, läge der Rentenanspruch bei rd. 1.750€. Dazu kämen ca. 200 € aus der VBL. Da liegt man bei 60% Witwenrente auch nur bei gut 1.000€ - und dabei sind die Annahme bereits unrealistisch hoch, denn tatsächlich wird das Gehalt für einen erheblichen Teil des Berufslebens unterhalb von Entgeltgruppe 8, Stufe 6 gelegen haben.
Wer krankheitsbedingt früh dienstunfähig wird, profitiert erheblich von Zurechnungszeiten. Da wird Mindestversorgung häufig kein Thema sein. Ungeachtet dessen halte ich auch das Mindestversorgungsniveau der Beamten für relativ hoch. Immerhin stehen diesem Niveau in vielen Fällen nur geringe ruhegehaltsfähige Dienstzeiten gegenüber. Und dass ein Ehepartner keinerlei eigene Altersvorsorge betrieben hat, ist sicherlich auch nicht der Regelfall.
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