Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
BAK und entsprechende Eingruppierung
SoIsses:
Hallo Forum Kollegen
Für folgende Sache hätte ich gerne euer Expertenwissen in Bezug auf Eingruppierung anhand einer verspäteten BAK :-)
Ich habe seit 7 Jahren dauerhaft höherwertige Tätigkeiten einer EG 9a ausgeführt, nachdem ich damals vor 7 Jahren nach einer offizeillen Organisationsänderung diese Aufgaben dauerhaft übertragen bekommen habe. Ich habe dazu auch ein Zwischenzeugnis aus 2019 in dem diese Tätigkeiten alle aufgeführt werden, die ich bis dato heute ausführe. Eine BAK wurde damals bei der Orgänderung vor 7 Jahren für die neue Tätigkeit vom AG nicht durchgeführt (Entweder wurde das vergessen oder absichtlich nicht gemacht vom AG aus irgendwelchen Gründen die ich nicht kenne). Selbst bin ich aber lt. bestehender Eingruppierung in der EG 6 Stufe 6 geblieben, trotz der Änderung meiner Tätigkeit. Ich habe dies auch in den letzten Jahren immer wieder angemahnt, aber mein AG hat keine Höhergruppierung, geschweige denn eine BAK, durchgeführt für meine Tätigkeit. Ich wurde immer wieder vertröstet. Zudem macht ein Kollege die gleiche Tätigkeit wie ich, der ist aber in der EG9a eingruppiert.
Ich habe nun letztes Jahr einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, weil ich die Schnauze voll hatte von den Vertröstungen, dieser ist aber von meinem AG nicht durchgeführt worden trotz meinem Antrag. Erst als ich mit Anwalt, etc. gedroht habe, hat man mir mitgeteilt , dass eine BAK gemacht wird und ich dann zeitnah erfahre, ob ich auch die 9a bekomme, allein schon durch die 7 Jahre seit ich die Tätigkeiten übernommen habe. Bisher ist aber nichts bei mir in Bezug auf Höhergruppierung bzw BAK offiziell angekommen. Ich warte nun schon seit wieder 9 Monaten auf die BAK. Ich habe aber über den Personalrat hinten herum erfahren, dass meine BAK erstellt wurde und es eine 9a ist. Mitgeteilt wurde mir das aber immer noch nicht offiziell von meinem AG und stattdessen ich werde von meinem AG aus der Fachabteilung mit Versetzung gedroht, wenn ich den Antrag nicht zurückziehe. Was ich aber nicht machen werde und dafür kämpfen werde, dass ich die BAK und Höhergruppierung endlich bekomme..
Nun zu meinen Fragen an euch:
1. Kann man mir die 9a verweigern, obwohl ich die Tätigkeit seit 7 Jahren durchgeführt habe und anhand der nun erstellten BAK dies auch bestätigt wird auch wenn man mir diese bisher noch nicht ausgehändigt hat?
2. Wie verhält sich das mit der Stufenzuordnung für die 9a? Ist da der Zeitpunkt vor 7 Jahren massgebend als ich die Tätigkeiten übertragen bekommen habe oder der Zeitpunkt als ich letztes Jahr den Antrag gestellt habe?
3. Welche Stufe wäre dass denn nach den nun 7 Jahren? Stufe 3 oder nur die 2?
4. Habe ich rückwirkend Anspruch auf das entgangene Gehalt zwischen der EG 6 Stufe 6 und der EG 9a Stufe x und das rückwirkend für 7 Jahre ?
5. Habe ich einen Anspruch auf die 9a, da ich die Tätigkeiten schon seit 7 Jahren durchfähre, auch wenn ich z.B. keinen Technikerabschluss habe, aber mir die Aufgaben übertragen worden sind und ich diese seit 7 Jahren sehr gut erledige, wie in meinem Zeugnis beschrieben?
5. Kann mein AG mich jetzt so einfach versetzen auf eine andere Stelle damit ich die 9a nicht bekomme? Wenn ja, muss es dann trotz allem eine Tätigkeit der EG 9a Stufe x der BAK die ich noch nicht erhalten habe, aber vom Personalrat genehmigt wurde da von Personal so geschrieben und bestätigt wurde intern, sein oder meiner bis jetzt gültigen EG 6 Stufe 6?
Ich hoffe ihr könnt mir zu meinen Fragen ein paar Antworten geben bzw. gerne auch Tips geben, wie ich hier weiter verfahren soll. Alles sehr verworren ich weiß, aber daran könnt ihr sehen, dass ich schon lange von meinem AG hingehalten werde um mich mürbe zu machen.
Vielen Dank vorab !
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Dazu muß der AG nicht tätig werden, auch ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich, so ist es auch hier. So der AG - nicht subalternes Führungspersonal, sondern ein Vertreter des AG, der in seinem Namen Arbeitsverträge schließen darf - Dir wirksam eine höherwertige Tätigkeit übertragen hat, bist Du seit Übertragung entsprechend höhergruppiert. Die Stufenlaufzeit in der Stufe der höheren Entgeltgruppe begann zu diesem Zeitpunkt. Daraus resultierende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, hier vor allem der Anspruch auf ein höheres Entgelt, verfallen innerhalb von 6 Monaten, so sie nicht geltend gemacht wurden. An eine Geltendmachung stellt die Rechtsprechung hohe Ansprüche. So die höherwertige Tätigkeit nicht vom AG übertragen wurde, sind hingegen grundsätzlich keine Ansprüche entstanden.
SoIsses:
Vieken Dank für die Info.
Die höherwertigen Tätigkeiten wurden mir vor 7 Jahren im Zuge einer Organisationsverfügung,unterschrieben von Personal und Amtsleitung, übertragen. Es wurde aber für die Stelle damals keine BAK durchgeführt. Diese habe ich jetzt per Antrag eingefordert und es wurde eine Stellenbeschreibung mit inkludierter BAK auf meinen Namen und meine Stelle von Personal durchgeführt. DAraus resultiert jetzt auch die EG 9a für meine Stelle.
Aus deiner Antwort lese ich heraus, dass ich die 9a seit 7 Jahren inne habe, da diese jetzt auch durch die Stellenbeschreibung bestätigt wurde, dass meine jetzige Stelle eine EG 9a ist. Korrekt ?
D.h., ich habe den Anspruch auf die 9a und diese kann mir nicht genommen werden, da ich die höherwertigen Tätigkeiten durchgeführt habe und weiterhin durchführe. Korrekt?
Wie verhält sich das dann mit einer angedrohten Versetzung? Kann so eine Versetzung dann nur EG gleich durchgeführt werden (9a zu 9a Stelle) oder muss ich dann auch wieder eine EG niedrigere Stelle annehmen, sofern es keine 9a Stelle gibt?
Spid:
Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich, ebenso wie deren Bewertung durch den AG oder dessen Rechtsmeinung zur Eingruppierung. Du bist in E9a eingruppiert, wenn die übertragene auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E9a führt. Dein Anspruch auf E9a - sofern das die zutreffende Entgeltgruppe ist - geriert sich mithin nicht aus der Ausübung der Tätigkeit, was tariflich grundsätzlich unbeachtlich ist, sondern aus dem Umstand, daß Du sie auszuüben hattest. Eine Versetzung kann einseitig nur auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz erfolgen.
Apek:
Um was handelt es sich denn bei der hier erwähnten "BAK"? Ich nehme mal an, dass es nicht die Bundesapotherkammer ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version