Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
BAK und entsprechende Eingruppierung
SoIsses:
Vielen Dank an alle für eure schnellen Antworten zu meiner Sache hier. Jetzt habe ich eine Grundlage für meine weitere Argumentation gegenüber dem AG. Ich warte jetzt mal ab was mit meiner BAK wird, die ja geschrieben ist, aber mir ja immer noch nicht ausgehändigt wurde. Irgendwo beim AG liegt die rum und wird zurückgehalten aus irgendeinem, für mich nicht nachvollziehbaren, Grund. Aber ich weiß ja das es sie gibt bzw ich habe eine Kopie davon ja über Umwege einsehen können, wovon der AG nichts weiß .... also unter den Tisch fallen lassen und neu Schreiben geht nicht mehr...;-) Und da steht die 9a drin für meine Tätigkeit, also habe ich nun die 9a und auch wenn der AG mich einseitig versetzen möchte, muss er das lt. der Info von Spid zumindest nur auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz tun. Wenn alle Stricke reißen muss ich eben Klage einreichen bzw. über einen Anwalt die Herausgabe der erstellten BAK verlangen und dann mit Anwalt dem AG Druck machen.
Wenn es was Neues gibt bzw ich noch weitere Fragen habe sofern da noch was aufkommt,poste ich es hier wieder. Sollte einem von euch noch was dazu einfallen im Nachgang, dann einfach weiter hier posten !
SoIsses:
Hallo Forum Kollegen
Es gibt Neuigkeiten zu meinem Fall und benötige bitte eure Einschätzung dazu.
Mein Arbeitgeber hat mir heute mündlich mitgeteilt, dass ich formal für die Stelle nun bewertet mit 9a nicht geeignet bin, da ich keinen Technikerabschluss habe. Somit kann mir die Stelle mit der nun festgelegten 9a nicht übertragen werden, obwohl ich die höherwertigen Tätigkeiten seit 5 Jahren durchführe und mir die Tätigkeiten auch offiziell per Organisationsverfügung der Amtsleitung und Personal vor 5 Jahren übertragen wurden. Man wird mir jetzt eine andere Tätigkeit zuweisen, die meiner derzeitigen Eingruppierung E7 entspricht und mir die mir offiziell übertragenen Tätigkeiten der 9a entziehen. Bisher kam das aber nur mündlich und nicht schriftlich an mich über meine Amtsleitung.
Meine Fragen nun dazu an euch:
1. Ist das so einfach möglich mir die übertragenen höherwertigen Tätigkeiten zu entziehen und mir andere Tätigkeiten zu übertragen, wenn ich die höherwertigen Tätigkeiten schon 5 Jahre lt. offizieller Anweisung (Organisationsverfügung durch Amtsleitung) und nachweislich lt. meiner letzten Beurteilung durchgeführt habe
2. Wie soll ich mich nun verhalten, da ich nichts schriftliches habe. d.h. die Tätigkeiten einfach nicht mehr ausführen und Füsse hoch und warten bis was kommt, oder weiter machen wie bisher bis ich etwas schriftliches dazu bekomme, dass ich die Tätigkeiten nicht mehr machen darf aufgrund der fehlender Formalie des Technikerabschlusses und mir eine andere Tätigkeit übertragen wird
3. Wenn ich jetzt dagegen klagen würde, dass mir die E9a verweigert wird, obwohl ich die Tätigkeiten darin nachweislich 5 Jahre lang bereits gemacht habe da offiziell vom Arbeitgeber übertragen und mir auch in einem Zwischenarbeitszeugnis bestätigt, wie stehen da die Erfolgsaussicht mit eine Feststellungsklage Erfolg zu haben?
Über Eure Einschätzung würde ich mich freuen. Vielen Dank vorab schon mal.
Spid:
Wenn der AG eine auszuübende Tätigkeit übertragen hat (und der AN dem mindestens implizit, also bspw. durch Ausübung zugestimmt hat), ist der TB entsprechend dieser eingruppiert. Im Rahmen seines Direktionsrechts kann er nur eine Tätigkeit derselben Entgeltgruppe zuweisen. Du bist also entsprechend eingruppiert (sofern E9a Teil A Abschnitt II Ziff. 5 zutreffend ist wg. fehlender Voraussetzung in der Person E8) und der AG kann Dir nur Tätigkeiten zuweisen, die zur Eingruppierung in diese Entgeltgruppe führen. Deine Eignung spielt keine Rolle, Stellen auch nicht. Die Eingruppierung kann mittels Eingruppierungsfeststellungsklage festgestellt werden, ein Versuch einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung durch den AG sollte schriftlich zurückgewiesen werden.
SoIsses:
Vielen Dank Spid für die schnelle Antwort.
Dann werde ich mich mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht in Verbindung setzen und Klage gegen meinen AG einreichen.
Spid:
Ein Anwalt für Verwaltungsrecht dürfte für eine arbeitsrechtliche Angelegenheit eine schlechte Wahl sein.
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