Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
BAK und entsprechende Eingruppierung
Texter:
Wenn wir mal gvFk + 50% sL ausgehen, war das doch vor 7 Jahren eine EG 8, oder?
Wäre das dann nicht auch heute die zutreffende Eingruppierung, wenn in 2017 kein Antrag gestellt wurde und die auszuübenden Tätigkeiten sich nicht verändert haben?
blondie:
BAK= Beschreibung des Aufgabenkreises
Spid:
--- Zitat von: Texter am 10.06.2020 15:19 ---Wenn wir mal gvFk + 50% sL ausgehen, war das doch vor 7 Jahren eine EG 8, oder?
Wäre das dann nicht auch heute die zutreffende Eingruppierung, wenn in 2017 kein Antrag gestellt wurde und die auszuübenden Tätigkeiten sich nicht verändert haben?
--- End quote ---
Ich gehe davon aus, daß es rechtsmißbräuchlich wäre, sich seitens des AG darauf zu berufen, da er den Antrag durch sein Handeln oder auch Nichthandeln vereitelt hat. Ihm kommt schließlich eine Pflicht zur sog. Eingruppierungsmitteilung zu.
Texter:
mhh, kann ich nachvollziehen
zumindest bei Stufenzuordnung müsste man dann aber auf den 01.01.2017 abstellen, oder?
Spid:
Ja, es wäre der tatsächliche Verlauf nachzuzeichnen.
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