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Behördenübergreifende Bewerbung - Einsicht PA - Konsequenzen ?
Fango:
Hallo in die Runde.
Ich habe zu meinem Anliegen schon etwas gegoogelt, aber keinen richtigen Rat gefunden und hoffe, dass mir hier evtl. jemand weiterhelfen kann.
Ich arbeite bei der Stadtverwaltung und möchte mich auf eine Stelle in einer Landesbehörde bewerben. Ich habe noch nie so eine Bewerbung geschrieben, aber angesichts der neuen Stellenbeschreibung denke ich "wow, voll mein Ding". Nun stolpere ich aber in der Stellenanzeige über diesen Satz, der mich zweifeln lässt;
"Sollten Sie bereits bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes beschäftigt sein, erklären Sie in Ihrer Bewerbung bitte das Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte."
Eines vorweg, ich habe nichts zu verbergen, ganz im Gegenteil. In meiner Personalakte findet sich in den vergangenen vier Jahren kein einziger Krankheitstag, keine unentschuldigte Fehlzeit und kein Negativeintrag (von dem ich wüsste). Es geht mir daher nicht um den Inhalt.
Zunächst einmal frage ich mich, ob es reicht wenn ich im Bewerbungsschreiben angebe, dass ich zur Einsicht in meine Personalakte zustimme, oder ob ich schon eine separate Einverständniserklärung mitsenden muss, die ich als Muster zu Hauf im Internet finde.
Zum anderen frage ich mich, und das ist das eigentliche Problem, ob es Konsequenzen hat, wenn ich nicht angenommen werde. Ich stelle mir das so vor; die Behörde nimmt Einsicht in meine PA, entscheidet sich aber für einen anderen Bewerber. In diesem Falle bleib ich als Gekniffener zurück und weiß obendrein, dass mein jetziger Arbeitgeber nun über meine Wechselabsichten informiert ist. Ich stelle mir das schädlich für das Arbeitsverhältnis vor. Kann da jemand etwas aus seiner Erfahrungen schildern ?
clarion:
Hallo Fango, was wäre schlimm daran, wenn die Wechselabsichten bekannt werden? Sind deine Vorgesetzten so uncool? Wegen Datenschutz dürfte das auch eigentlich auch nur die Personaler erfahren, nicht aber deine direkten Vorgesetzten.
Fango:
--- Zitat von: clarion am 09.06.2020 19:51 ---Hallo Fango, was wäre schlimm daran, wenn die Wechselabsichten bekannt werden? Sind deine Vorgesetzten so uncool? Wegen Datenschutz dürfte das auch eigentlich auch nur die Personaler erfahren, nicht aber deine direkten Vorgesetzten.
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Uncool sind sie eigentlich nicht, wir haben sogar ein recht entspanntes Verhältnis und einen lockeren Umgang miteinander. Gerade deswegen fürchte ich ja etwas kaputt machen zu können, wenns mit der anderen Stelle nicht klappt. Aber ich lese auch raus die Anfrage wird an die Personalabteilung gesendet (wir sind eine Stadt mit >120.000 EW) und besitzen daher eine eigene Personalabteilung. Also im besten Fall bekommen meine Vorgesetzen aufgrund des Datenschutzes gar nichts von der Anfrage mit, weil die Personalabteilung das nicht weitergeben darf?
RsQ:
--- Zitat von: Fango am 09.06.2020 19:05 ---Ich stelle mir das so vor; die Behörde nimmt Einsicht in meine PA, entscheidet sich aber für einen anderen Bewerber.
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Ich kenne das Prozedere zwar nicht, vermute aber mal, dass erst die Personalentscheidung fällt und ggf. erst dann Einsicht genommen wird/würde ...? Bei allen anderen Bewerbern gibt es derlei Akte ja schließlich auch nicht ...
Fango:
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Ich kenne das Prozedere zwar nicht, vermute aber mal, dass erst die Personalentscheidung fällt und ggf. erst dann Einsicht genommen wird/würde ...? Bei allen anderen Bewerbern gibt es derlei Akte ja schließlich auch nicht ...
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Dankeschön, das ist natürlich ein guter Denkanstoss. Andere Bewerber haben ja ggf. gar keine Personalakte im öffentlichen Dienst.
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