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Behördenübergreifende Bewerbung - Einsicht PA - Konsequenzen ?

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Spid:
Was soll eine solche Einwilligungserklärung eines außerhalb des öD Beschäftigten bringen? Bei den AG im öD ergibt sich die Übersendung der Personalakte bei Einwilligung durch den Betroffenen aus der Pflicht zur gegenseitigen Amtshilfe, der private AG hingegen fragt, ob man Lack gesoffen hat - sofern er es nicht einfach völlig ignoriert.

2strong:

--- Zitat von: RsQ am 09.06.2020 21:05 ---Ich kenne das Prozedere zwar nicht, vermute aber mal, dass erst die Personalentscheidung fällt und ggf. erst dann Einsicht genommen wird/würde ...?

--- End quote ---
Genau so läuft es auch. Wenn die Einverständniserklärung der Bewerbung nicht beiliegt, bittet man nach Durchführung des Auswahlverfahrens und bei konkreter Einstellungsabsicht um Nachreichung - wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht ohnehin nochmals auf den Bewerber zugeht, um ihm die Gelegenheit zu bieten, den bisherigen AG über das bevorstehende Prozedere und die damit verbundene Wechselabsicht zu informieren. Eine Landesbehörde wird einen Bewerber da nicht unnötig in Verlegenheit bringen. Für die Personaler dort sind solche Verfahren schließlich Tagesgeschäft. Das wird in der Regel entsprechend professionell gehandhabt.

clarion:
PS Fango. Wenn Du Beamter sein solltest, wird aufgrund der Anlassbeurteilung wohl auch der direkte Vorgesetzte von der Bewerbung erfahren.

Fango:

--- Zitat von: clarion am 10.06.2020 07:31 ---PS Fango. Wenn Du Beamter sein solltest, wird aufgrund der Anlassbeurteilung wohl auch der direkte Vorgesetzte von der Bewerbung erfahren.

--- End quote ---

Hallo Clarion.

Nein, Beamter bin ich nicht. Ganz im Gegenteil, ich bin Quereinsteiger aus der freien Wirtschaft und daher mit manchen Geflogenheiten nicht so vertraut. Ich denke ich werde in der Bewerbung zwar mein Einverständnis geben, allerdings darum bitten das nur in Betracht zu ziehen, wenn ich als Bewerber für die Stelle auch in der engeren Auswahl stünde. Das sollte verständlich genug sein.

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