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Behördenübergreifende Bewerbung - Einsicht PA - Konsequenzen ?
clarion:
Hallo bei uns wird die PA unmittelbar nach Bewerbungsschluss angefordert, da es teilweise recht lange dauert bis sie kommt.
PS Du kannst auch beim Landesamt anrufen und einfach fragen.
RsQ:
--- Zitat von: clarion am 09.06.2020 21:28 ---Hallo bei uns wird die PA unmittelbar nach Bewerbungsschluss angefordert, da es teilweise recht lange dauert bis sie kommt.
--- End quote ---
Wie wird die - gerade im Vergleich mit Bewerbern, die nicht aus dem öD kommen - in die Bewertung einbezogen? Und verzögert es das Prozedere nicht sehr, wenn man erstmal wartet, bis alle externen Personalakten vorliegen?
M.E. sollte es doch reichen, einen etwaigen Kandidaten 1A (und einen Kandidaten 1B) nach der Entscheidung genauer zu prüfen ...?
clarion:
Es gibt KO-Kriterien, die sich aus der PA ergeben könnten, z.B. Abmahnungen. Ist die PA diesbezüglich sauber, zählen ansonsten nur die Beurteilungen aus der PA, bei Bewerbungen aus der PW entsprechende Zeugnisse.
inter omnes:
Ich hatte mich auch einmal auf eine Stelle beworben, wo eine diesbezügliche Zustimmung im Bewerbungsverfahren gefordert wurde.
Da ich die Bedenken des TE teil(t)e, hatte ich es einfach mal darauf ankommen lassen und meine Bewerbung ohne jegliche Einverständniserklärung abgeschickt. Konsquenz war, dass ich letzlich - ohne dass das Thema vorher zur Sprache kam - zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurde. Das Gespräch selbst habe ich dann nicht mehr wahrgenommen, da ich mich anderweitig entschieden habe.
inter omnes:
Kurze Ergänzung noch aus juristischer Sicht: Ich halte - jedenfalls dann, wenn es sich nicht um den selben Arbeitgeber/Dienstherrn handelt - die Voraussetzung der Einwilligung in die PA ausschließlich von Bewerbern im öD - für unzulässig im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG (Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn die Nicht-Einwilligung zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führt). Ich sehe nicht, wie diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt werden könnte. Allenfalls die Forderung einer Einwilligungserklärung aller Bewerber - unabhängig vom vorherigen Arbeitgeber - in die PA wäre insofern rechtlich wohl beanstandungsfrei.
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