Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
TvPöD Sozialarbeiter
Andilein:
Vielen Dank Spid, ich wollte nur nochmal nachhaken :D
Andilein:
Hallo Spid,
ich nochmal :).
Nach einem Telefonat mit der Personalabteilung sagte man mir, das sich das Entgeld eben doch prozentual zur Arbeitszeit verringert, also bei 75 % Arbeitszeit gibt es auch nur 75 % Gehalt (nach TvPöD). Von anderen Regelungen bzw. das eine Anpassung des Entgelds im TvPöD nicht vorgesehen ist, wisse man nichts und bei den "anderen Beschäftigten" sei dies ja schließlich auch so ???.
Ich wollte nun am Telefon auch nicht darauf beharren oder eine Diskussion anfangen :-X, zumal es mir wichtig ist, den Job in Teilzeit antreten zu können und das nicht unbedingt schon vorher mit dem Ruf als Querulatin. ;D
Aber schade ist es irgendwie schon... :-\
Spid:
Andersrum wird ein Schuh draus: eine Regelung, die eine Anpassung des Entgelts an einen geringeren Beschäftigungsumfang erlaubt, wie bspw. im TVÖD §24 Abs. 2, fehlt im TVPÖD.
was_guckst_du:
..eine solche "(Nicht)regelung" in einem Tarifvertrag...ist ja nicht zu glauben ;D...
...ich bin auf die weitere Reaktion der Personalsachbearbeitung gespannt... 8)
WasDennNun:
welche soll es da geben. Ich glaub nicht das Andilein da vor Ende des Praktikums aktiv wird.
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