Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Laufbahnbefähigung gD
2strong:
Danke für den Hinweis! Einen 1/5-Regelung hab ich bei der Durchsicht des Regierungsentwurfs allerdings nicht gefunden. Gefunden hab ich dagegen die Aussage, dass bestehende DO-Verhältnisse unberührt bleiben. Eine Überführung ins Beamtenverhältnis ist demnach - und das hast Du ja ebenfalls schon festgestellt - nicht vorgesehen.
Asperatus:
§ 149 Abs. 1 SGB VI besagt künftig: "Das Personal der Unfallversicherungsträger in den Nummern 1 bis 7 und Nummer 9 der Anlage zu § 114 Absatz 1 Nummer 1 besteht vorrangig aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern."
Diese Änderung stand nicht im Regierungsentwurf, sondern wurde vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages empfohlen und vom Plenum beschlossen. Eine Fünftel-Regelung im Gesetzestext ergibt sich zwar nicht. Nach der historischen Auslegung ist jedoch die Gesetzesbegründung heranzuziehen. Dort heißt es:
"Ein zahlenmäßiges Verhältnis von ein Fünftel Beamtinnen und Beamten zu vier Fünftel der übrigen Beschäftigten soll nicht überschritten werden."
Die Vorrangstellung der Arbeitnehmerverhältnisse soll durch die Selbstverwaltungen sichergestellt werden. Diese sind an Recht und Gesetz gebunden.
Zudem ist die Planstellenausbringung (für Beamte) in den Haushaltsplänen dem Bundesamt für soziale Sicherung im Rahmen seiner allgemeinen Aufsichtsbefugnisse entsprechend § 70 Absatz 2 SGB IV vorzulegen.
In Ausnahmefällen (Soll-Vorschrift) kann von der Fünftel-Regelung abgewichen werden. Zudem gilt sie nicht für die BG Verkehr.
2strong:
Danke für die Erläuterung.
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