Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 5822 times)

Talion

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Kündigungsfrist
« am: 16.06.2020 07:01 »
Guten Morgen,

folgender Sachverhalt wäre es bei mir:

Seit dem 01.07.2019 unbefristet beim Bund angestellt, vorher keine Tätigkeit dort (also beworben und gleich unbefristet eingestellt worden).

Nun habe ich die Chance beim Land die Laufbahnausbildung zum Beamten mD zu machen. Die Laufbahnausbildung beginnt zum 01.09.20.

Soweit ich gelesen habe, beträgt die Kündigungsfrist bei einer Tätigkeit bis zu einem Jahr 4 Wochen zum Monatsende, ab einem Jahr 6 Wochen zum Quartalsende.

Zu wann müsste ich nun meine Kündigung abgegeben haben, so dass ich mein Arbeitsverhältnis beim Bund zum 31.08.20 beende ? Also kann ich z.B. am 01.07.20 die Kündigung mit Kündigung zum 31.08.20 abgeben oder geht das nicht ?

Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Bemühungen !

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 16.06.2020 07:04 »
Vor dem 01.07.20, da ansonsten bereits die längere Kündigungsfrist gilt.

Talion

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 16.06.2020 07:10 »
Vor dem 01.07.20, da ansonsten bereits die längere Kündigungsfrist gilt.

Guten Morgen, Spid,

danke für die schnelle Auskunft.

Nur meine kurze Nachfrage: Also Kündigung am 30.06.20 abgeben mit Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses zum 31.08.20 ?

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 16.06.2020 07:21 »
Zum Beispiel, Du kannst die Kündigung aber auch früher abgeben. Die Formulierung „zum 31.08.“ ist zudem zwar nicht unüblich, aber dennoch falsch, da ja zum Ablauf des jeweiligen Tages gekündigt wird.

Talion

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 16.06.2020 07:44 »
Zum Beispiel, Du kannst die Kündigung aber auch früher abgeben. Die Formulierung „zum 31.08.“ ist zudem zwar nicht unüblich, aber dennoch falsch, da ja zum Ablauf des jeweiligen Tages gekündigt wird.

Danke sehr !

Also wäre die Formulierung "...hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristwahrend  mit Ablauf des 31.08.2020." besser ?

Der AG kann aber jetzt nicht sagen, dass ich zum 01.08.2020 schon aufhören muss, oder (wegen der 4 Wochen zum Monatsende)?

 Also ich kann das Ende wählen bzw. da ich innerhalb des einen Jahres Beschäftigungsdauer noch kündige, kann ich noch 4 Wochen zum Monatsende kündigen, muss es aber nicht , sondern wähle zum Ablauf 31.08.2020 - richtig ?

Spid

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 16.06.2020 07:48 »
„Zum Ablauf“ wäre korrekt - aber auch die ursprüngliche Formulierung macht keine Probleme.

Richtig, die Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist.

Talion

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 16.06.2020 07:52 »
1000 Dank !  :D