Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorzeitiger Stufenaufstieg
Infophisher:
Hallo zusammen,
unsere Personalstelle möchte einem Mitarbeiter den vorgezogenen Stufenaufstieg von Stufe 1 in Stufe 3 ermöglichen.
Nach § 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD geht der vorgezogene Stufenaufstieg nur ab Stufe 4 - 6. Die Anforderungen (erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen) erfüllt der Mitarbeiter allemal.
Jetzt meine Frage, gibt es hierzu tatsächlich die Möglichkeit, die wir übersehen haben?
Wir sind der Meinung das geht nicht.
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten.
Spid:
Tariflich ist das nicht möglich.
Kryne:
Wenn der AG möchte geht das natürlich. Wäre halt nur außertariflich und nicht tariflich geregelt.
Natürlich verstecken sich die meistens AGs in diesem Fall hinter dem Tarif.
Lars73:
Soll es ein Stufenaufstieg sein oder eine Zulage?
Ob noch Spielraum besteht die ursprüngliche Stufenzuordnung bei Einstellung zu korrigieren muss man sehen. (Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens drei Jahren kein Problem. Bei Anwendung der Kann-Bestimmungen schwierig.)
Grundsätzlich ist es arbeitsrechtlich durchaus möglich über den Tarifvertrag hinaus zu gehen. Ob dein Arbeitgeber es kann hängt vom Kommunalrecht etc. des jeweiligen Bundeslandes ab.
Infophisher:
Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.
Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).
Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.
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