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Vorzeitiger Stufenaufstieg

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WasDennNun:
Was hindert jetzt die Personalstelle daran, das zu tun?
Wenn sie die Stufe 3 zukünftig zahlen wollen (warum auch immer) dann sollen sie es tun.
Wenn sie sich bei der einschlägigen Berufserfahrung sich geirrt haben, dann sollte der TB sich mal mit einer Klage beschäftigen.

Spid:

--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 12:50 ---Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

--- End quote ---

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.

Infophisher:

--- Zitat von: Spid am 16.06.2020 13:07 ---
--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 12:50 ---Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

--- End quote ---

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.

--- End quote ---


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)

Infophisher:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.06.2020 13:04 ---Was hindert jetzt die Personalstelle daran, das zu tun?
Wenn sie die Stufe 3 zukünftig zahlen wollen (warum auch immer) dann sollen sie es tun.
Wenn sie sich bei der einschlägigen Berufserfahrung sich geirrt haben, dann sollte der TB sich mal mit einer Klage beschäftigen.

--- End quote ---

Nur leider muss müssen wir als Personalrat hier mitwirken und geben eine Zustimmung nur ungern, wenn sie nicht dem Tarif entspricht, aber so formuliert ist, dass sie sich auf den Tarifvertrag bezieht.

Würdest du klagen, wenn du vor einem knappen Jahr eingestellt wurdest und jetzt mehr Geld bekommen sollst? Ich denke nicht jeder AN ist so eingestellt. Ich denke auch ein bisschen anders über das Thema und würde meinem AG die Pistole auf die Brust setzen, nur nicht jeder Mensch ist gleich.

Spid:

--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 13:18 ---
--- Zitat von: Spid am 16.06.2020 13:07 ---
--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 12:50 ---Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

--- End quote ---

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.

--- End quote ---


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)

--- End quote ---

Dann ist Dein Wissen höchst unzulänglich. Sie ist zu berücksichtigen. Bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren erfolgt die Stufenzuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Dazu bedarf es weder einer Anerkennung noch eines sonstigen Tätigwerdens des AG. Der TB ist dann in Stufe 2 bzw. 3.

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