Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorzeitiger Stufenaufstieg
Spid:
Stufenzuordnung ist Eingruppierung, Eingruppierung ist mitbestimmungspflichtig. Die Beurteilung des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, unterliegt somit der Mitbestimmung.
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