Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorzeitiger Stufenaufstieg
WasDennNun:
Betriebsausflug organsieren ist doch lächerlich, wenn der PR so etwas macht.
Schade wenn ihr solche scheiss PRs habt.
Bei uns gestalten der PR mit der Hausspitze andere Belange als Ausflüge der MA und zwar erfolgreich, seitdem man halt die Deppen weg gedrückt hat.
Andere Einstellungstaktkiken, Arbeitszeitregelungen, Homeoffice etc.
Dinge die vorher nicht mit der Hausspitze möglich waren sind plötzlich möglich.
Spid:
Ich habe überhaupt keinen PR, ich habe mehrere BR und einen GBR - und bin von deren minderer Güte sehr angetan.
LaHood:
Bei mir steht die Frage im Raum ob ich das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung bei meinem Arbeitgeber anspechen möchte. Das resultiert aus Arbeitgeberwechseln und anderen internen Abläufen, die meine Stufenlaufzeiten 2x resettet haben, obwohl ich fachlich im selben Bereich tätig war und daher rein rechnerisch schon längst eine Stufe weiter wäre. Für mich ergeben sich hier 2 Fragen:
1. Kann dieses Instrument wirklich nur ab Stufe 4 rechtskonfrom nach §17 genutzt werden, oder auch schon in Stufe 3 zum Beispiel zum früheren Erreichen von Stufe 4?
2. Unser ÖPR sagt, dass er kein Mitbestimmungsrecht bei dem Thema hätte und kann/will mir daher nicht weiterhelfen. Ist diese Aussage richtig, oder hängt das individuell vom Arbeitgeber ab?
Danke
Grüße
LaHood
Spid:
1. Was hast Du an §17 Abs. 2 Satz 1 TVÖD nicht verstanden?
2. Weder noch.
WasDennNun:
1.) Man kann von 3 auf 4 verkürzen.
2.) Wüsste nicht warum ein öPR da in der Mitbestimmung sein sollte. Mit Rat und Tat kann natürlich der öPR immer den Mitarbeiter zur Seite stehen, wenn er denn Lust hat. Oder der öPR kann mit dem AG darüber reden und Anregungen geben, was dann der AG macht ist aber seine Sache. Falls überhaupt hängt es nicht vom AG ab, sondern vom geltendem Recht in dem Land.
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