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Vorzeitiger Stufenaufstieg

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Spid:

--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 13:23 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.06.2020 13:04 ---Was hindert jetzt die Personalstelle daran, das zu tun?
Wenn sie die Stufe 3 zukünftig zahlen wollen (warum auch immer) dann sollen sie es tun.
Wenn sie sich bei der einschlägigen Berufserfahrung sich geirrt haben, dann sollte der TB sich mal mit einer Klage beschäftigen.

--- End quote ---

Nur leider muss müssen wir als Personalrat hier mitwirken und geben eine Zustimmung nur ungern, wenn sie nicht dem Tarif entspricht, aber so formuliert ist, dass sie sich auf den Tarifvertrag bezieht.

Würdest du klagen, wenn du vor einem knappen Jahr eingestellt wurdest und jetzt mehr Geld bekommen sollst? Ich denke nicht jeder AN ist so eingestellt. Ich denke auch ein bisschen anders über das Thema und würde meinem AG die Pistole auf die Brust setzen, nur nicht jeder Mensch ist gleich.

--- End quote ---

Ihr als PR habt doch auch der Stufenzuordnung bei Einstellung zugestimmt, also ist es ebenso Euer Irrtum.

WasDennNun:

--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 13:18 ---
--- Zitat von: Spid am 16.06.2020 13:07 ---
--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 12:50 ---Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

--- End quote ---

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.

--- End quote ---


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)

--- End quote ---
Ihr als Personalrat habt also versagt, in dem ihr es zugelassen habt, das die einschlägige Berufserfahrung nicht bezahlt wird?

Infophisher:

--- Zitat von: WasDennNun am 16.06.2020 14:36 ---
--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 13:18 ---
--- Zitat von: Spid am 16.06.2020 13:07 ---
--- Zitat von: Infophisher am 16.06.2020 12:50 ---Sie möchten es als Stufenaufstieg deklarieren, in dem er zudem eine komplette Stufe überspringen kann.

Wir sagen auch, dass es tariflich nicht geht (Ausschluss wg. § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Wenn, müssen sie den MA rückwirkend in Stufe 2 eingruppieren und die einschlägige Berufserfahrung doch anerkennen und somit einen Fehler zugeben, den Unterschiedsbetrag ebenfalls rückwirkend zahlen und dann in die Stufe 3 ziehen. Dies jedoch außertariflich.

--- End quote ---

Einschlägige Berufserfahrung bedarf keiner Anerkennung. Die Stufenzuordnung wird durch §12 Abs. 2 Satz 2 nicht berührt.

--- End quote ---


Sie kann berücksichtigt werden, ich weiß :)

--- End quote ---
Ihr als Personalrat habt also versagt, in dem ihr es zugelassen habt, das die einschlägige Berufserfahrung nicht bezahlt wird?

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Man stelle sich vor, dass zum Zeitpunkt der Einstellung die Berufserfahrung für die auszuübende Tätigkeit nicht berücksichtigungsfähig war, da er eine andere Tätigkeit ausgeübt hat. Und da kannst du als PR sagen was du möchtest, das ist nicht berücksichtigungsfähig. Jetzt möchte man dem MA aufgrund seiner überdurchschnittlichen Leistung etwas gutes Tun. Nur soll es doch etwas nach dem Tarifvertrag gehen.

Es wurde eine Lösung gefunden, die für den MA nicht besser geht und er ist damit mehr als zufrieden.

Also vielen Dank für die ganzen konstruktiven Antworten. Meine Frage wurde damit geklärt  8)

Spid:
Diese Vorbringung ist inkonsistent. Du hattest einschlägige Berufserfahrung behauptet.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 17.06.2020 10:24 ---Diese Vorbringung ist inkonsistent. Du hattest einschlägige Berufserfahrung behauptet.

--- End quote ---
Eben, deswegen habe ich ja nachgefragt.


--- Zitat von: Infophisher am 17.06.2020 10:12 ---Es wurde eine Lösung gefunden, die für den MA nicht besser geht und er ist damit mehr als zufrieden.

Also vielen Dank für die ganzen konstruktiven Antworten. Meine Frage wurde damit geklärt  8)

--- End quote ---
Schön, lässt du uns an den gefunden Weg teilhaben?

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