Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gleiche Arbeit -signifikanter Unterschied in der Bezahlung
Spid:
Sie unterscheiden sich qualitativ. Kinderpflegerin sind lediglich Ergänzungskräfte, die die Erzieher, die die Verantwortung für die Gruppe haben, jeweils unterstützen.
Novus:
Kapiert - wo fände ich, die tariflich, relevante Definitionen dieser Qualitäten?
Moment mal, dann dürften die "Verantwortlichen" also Gruppenleitungen etc. die auch alleine Arbeiten dürfen nicht in S4 sein?
Spid:
Das ergibt sich aus den jeweiligen Berufsbildern. Die Verantwortung für eine Gruppe ist jedenfalls eine Erziehertätigkeit.
Novus:
Also "entsprechende Tätigkeiten"?
Wo findet man die Berufsbilder? :D
Bzw. Das wäre dann individuell verschieden? Je nachdem was die Person leistet?
Spid:
Die Berufsbilder ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen.
Wenn jemand eine Gruppe zu leiten hat und Erzieher ist, ist er auch als Erzieher eingruppiert.
Was die Gemeinde mit ihren Beschäftigten macht, ist großer Murks - das ist ja schon an der S6 erkennbar. Die ist 2015 in S8a übergeleitet worden - und paßt für die Leitung nicht. Bei den S4ern kann sich das Problem aus nicht gestellten Anträgen nach §28b Abs. 2 TVÜ-VKA ergeben, aber nur bei übergeleiteten Beschäftigten mit unverändert auszuübender Tätigkeit.
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