Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Gleiche Arbeit -signifikanter Unterschied in der Bezahlung

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Novus:
Ok, verstanden, Danke.

Manche der Betroffenen sind erst 2017/18 eingestellt worden. Diese "Anträge" können dann nachträglich gestellt werden oder sind mit deren Ausbleiben Fakten geschaffen worden?

Novus:
Und wie können Erzieher in der Tätigkeit von Erziehern und pädagogisches Personal nach dem KiTaG mit der Tätigkeit von Erziehern in S4 gelandet sein? (ist wohl schon immer so in der Kommune)

Spid:
S4 war vor der Überleitung in 2015 eine Entgeltgruppe, in die einige Erzieher eingruppiert waren. Es war auch die Entgeltgruppe für Kinderpflegerin mit herausgehobenen Tätigkeiten. Wer vor der Überleitung in S4 eingruppiert war und bei unverändert auszuübender Tätigkeit keinen Antrag gestellt hat, ist zutreffend in S4 eingruppiert. Das läßt sich nicht heilen. Wer erst nach Juni 2015 eingestellt wurde, kann als Erzieher mit entsprechender Tätigkeit nicht in S4 eingruppiert sein.

Novus:
Die sind halt nicht informiert worden und haben sich selbst nicht informiert - wäre hier ein Personalrat mal sinnvoll gewesen? Haben sie aber auch nicht ...

Wenn sich die Tätigkeitsmerkmale ändern müssten sie neu eingruppiert werden?

Spid:
Nein, wenn sich die auszuübende Tätigkeit ändert, sind sie entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

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