Aufstieg in gehobenen Dienst

Begonnen von AndreasBO81, 25.06.2020 14:09

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AndreasBO81

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage:
Ich befinde mich derzeit im mittleren Dienst (Angestellter) der IT und am Ende meines Studiums (Arbeit ist schon angemeldet, Kolloquium Termin steht auch schon inoffiziell).
In der nächsten Zeit soll nun eine sehr interessante Stelle im gehobenen Dienst ausgeschrieben werden, wofür ich aktuell wahrscheinlich noch nicht "qualifiziert" bin.
Nun hört man diverse Geschichten bei uns in der Verwaltung, dass zum Beispiel die Verwaltungsleute auch schon im Endstadium Ihres A2, also ohne "Qualifizierung" Stellen im gehobenen Dienst antreten können. Zunächst dann ohne Eingruppierung, sondern nur mit Zulage bis zum beenden des A2. Wiederum stehen Geschichten aus der IT dem gegenüber, dass gesagt wurde - "Da das Studium noch nicht beendet ist, kann man sich auch nicht bewerben" und die Bewerbung nicht akzeptiert wurde.

Gibt es dafür einen Passus im TVöD der so etwas beschreibt? Ich bin leider nicht fündig geworden.

Viele Grüße

Andreas

Spid

Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.

AndreasBO81

Danke für die schnelle Antwort!
Ich hatte vergessen hinzuzufügen, dass ich Angestellter bin.

WasDennNun

Spid will darauf hinaus, dass es kein gehobene oder sonstwie Dienst bei TB gibt.

Spid

Bei Angestellten gibt es keinen mittleren oder gehobenen Dienst. Das sind Beamtenlaufbahnen, die für TB keinerlei Bedeutung haben.

WasDennNun

#5
zur Antwort:
Wenn bei der Ausschreibung ein Studium als wünschenswert gefordert wird, kannst du dich drauf bewerben. Wenn es als notwendig gefordert wird, dann könnte man deine Bewerbung ignorieren.
Man kann im IT Bereich der EGO TVÖD Kommune auch ohne Studium die E13 bekommen.

EDIT:
Zitat von: AndreasBO81 in 25.06.2020 14:09Wiederum stehen Geschichten aus der IT dem gegenüber, dass gesagt wurde - "Da das Studium noch nicht beendet ist, kann man sich auch nicht bewerben" und die Bewerbung nicht akzeptiert wurde.
Ahnungsloser Bullshit, der gerne von Beamtenpersonalern verkündigt wird.

AndreasBO81

Danke für eure Antworten und Erklärungen!

Streichen wir dann ein paar fälschlich gesetzte Formulierungen.
Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Wenn ich Dich - WasDennNun - richtig verstehe, hängt es maximal an der Formulierung in der Ausschreibung?

Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?

AndreasG

Hört sich für mich eher nach

"Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse von den Entscheidern vorausgesetzt werden."

an.

WasDennNun

Zitat von: AndreasBO81 in 25.06.2020 14:38
Danke für eure Antworten und Erklärungen!

Streichen wir dann ein paar fälschlich gesetzte Formulierungen.
Bei uns in der Kommune (NRW) ist es so, dass ab EG10 ein Studium oder vergleichbare Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Wenn ich Dich - WasDennNun - richtig verstehe, hängt es maximal an der Formulierung in der Ausschreibung?
Wenn sie ein Studium fordern, dann beschränken sie sich halt selbst bei der Auswahl der Kandidaten, das kann man machen.
Das können sich auch machen, wenn sie einen Boten einstellen.
Zitat
Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?
Doch, das die pauschale Forderung EG10 gleich Studium oder vergleichbare Kenntnisse  nicht stimmt und sie die Fallgruppe 2 der EG10 nicht kennen.

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.


Frage doch mal deine Personaler wie es sich mit der Fg2 der EG10 verhält.
Bin gespannt was er dazu sagt.

Spid

Einstellungsvoraussetzungen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.

WasDennNun

Spid will damit sagen, dass das keine Thema für dieses Unterforum ist, da seine Meinung nach hier nur tarifliche Dinge diskutiert werden sollen.

AndreasBO81

Super, vielen Dank für eure Antworten - Ich werde mein Glück versuchen  :)

Spid

Zitat von: WasDennNun in 25.06.2020 15:00
Spid will damit sagen, dass das keine Thema für dieses Unterforum ist, da seine Meinung nach hier nur tarifliche Dinge diskutiert werden sollen.

Eigentlich habe ich lediglich diese Frage beantwortet:

Zitat von: AndreasBO81 in 25.06.2020 14:38
Also werde ich auch nichts dergleichen im TVöD finden?

clarion

Andreas, auf jeden Fall versuchen! Wenn der Termin für das Kolloquium steht, ist doch ein Ende absehbar. Dann wird man auch eine Lösung finden, wenn man Dich haben will.

Exekutor

Zitat von: WasDennNun in 25.06.2020 14:19
Spid will darauf hinaus, dass es kein gehobene oder sonstwie Dienst bei TB gibt.

Es wäre ja auch zu viel verlangt wenn er sich verständlich für einen Laien ausdrücken würde. Alle Wissen was gemeint war, aber er muss es mit dummen Kommentaren wieder kompliziert machen und wie man weiter untern sieht, gleich wieder von oben herab belehren. Übrigens erwähnte der Fragesteller eingangs seinen Angestelltenstatus.