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StellenNEUbewertung – nochmalige Bewerbung als unbefristeter „Stelleninhaber“

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Anett101:
Hallo  :)

ich wende mich hier an das Forum, um eine hoffentlich objektive Klarheit zu erlangen. Natürlich habe ich auch bereits Google befragt und mich hier im Forum belesen, aber nichts Passendes dazu gefunden. Gern kann man mich auch auf bereits bestehende Beiträge verweisen, die mir entgangen sind.

Anstellung seit Mai 2015 beim kommunalen Arbeitgeber – sachgrundbefristet (zunächst 1 Jahr, dann Verlängerung usw.), EG5

Januar 2019: erfolgreiche Bewerbung auf eine intern ausgeschriebene unbefristete Stelle ab 01.03.19, mit inhaltlich anderen Arbeitsaufgaben, jedoch gleich bewertet: EG 5; seit 01.03.19 unbefristet auf dieser Stelle.

Bereits kurz nach meinem Start in der neuen Abteilung wurde zwischen mir und meinem neuen Abteilungsleiter/direktem Vorgesetzten besprochen, dass meine Stelle zu niedrig bewertet sei und das mit der Personalabteilung geklärt würde. Es wurde alles in die Wege geleitet und stellte sich heraus, dass ein paar mir neu übertragene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Stellenwechsel eine höherwertige Stellenbewertung rechtfertigen. Diese Aufgaben standen jedoch nicht in der Stellenbeschreibung, welche mir zur Vertragsunterschrift vorlag.

Zur Erläuterung:
Die Stelle, auf die ich mich beworben hatte, gab es vorher nicht, sie wurde zum 01.03.2019 neu geschaffen. Somit erklärt sich in der Praxis auch die Tatsache, dass 2 Aufgaben, welche mir kurz nach meinem 1. Arbeitstag übertragen wurden, nicht in der ursprünglichen Stellenbeschreibung bei Vertragsunterschrift standen. Diese 2 neuen Aufgaben wurden nun in die bereits bestehende Stellenbeschreibung übernommen (der Rest blieb gleich, nur die prozentuale Verteilung hat sich bei fast alles Punkten/Aufgaben geändert) und genau diese 2 Aufgaben begründen, laut Aussage meines direkten Vorgesetzten, die Höherbewertung der Stelle mit einer EG 7.
Ich habe jedenfalls nie einen Antrag auf Höhergruppierung oder dergleichen gestellt, es lief alles mündlich zwischen mir und meinem direkten Vorgesetzten, welcher dies wiederum per E-Mail mit den Personalverantwortlichen geklärt hat.


Im Juli letzten Jahres stand dann fest, die Stelle wird eine EG 7. Aussage der Personalverantwortlichen: „die Stelle wurde neu erstellt und bewertet, es wird eine EG 7, sie befindet sich momentan in der Unterschriftenrunde, allerdings muss erst noch die Genehmigung des Haushaltes 2020 abgewartet werden, der Abteilungsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass xx die Aufgaben, welche die Höherbewertung der Stelle begründen, noch nicht ausführt“.
Der Haushalt für 2020 wurde im Frühjahr 2020 bestätigt.
Aus Gründen, die ich hier nur ungern nennen möchte (Corona kam auch noch hinzu) kam es ERST JETZT dazu, dass mein Abteilungsleiter eine E-Mail an die Personalabteilung verfasste, in der er sich auf die bereits bestätigte höherwertige Stellenbewertung bezog, mit der Bitte, „dass xx ab 01.07. die höherwertigen Aufgaben übernehmen wird und dass dafür alles in die Wege geleitet werden soll“ (Änderungsvertrag etc.).

Nun zu meinem Problem: es heißt nun, ich solle mich auf die Stelle nochmals bewerben und nicht nur das, sondern die Stelle wird (vermutlich intern) ausgeschrieben, d. h. es kann sich jeder, der mag, darauf bewerben.
Ist es rechtens, dass ich mich nochmals auf die Stelle bewerben muss, mit vollumfänglichem Bewerbungsverfahren?
Ich bin darüber einfach nur fassungslos und sehe das natürlich auch nicht objektiv. Sollte mir das Forum bestätigen, dass so ein Verfahren das gute Recht meines AG ist, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und mir überlegen, wie ich mit der Situation umgehen soll. Sieht das Forum meinen AG nicht im Recht, werde ich zunächst das Gespräch suchen, dazu möchte ich allerdings gern sachlich fundiert argumentieren können. Leider sieht mein direkter Vorgesetzter in einem nochmaligem Bewerberfahren „kein Problem“, eine genaue Begründung/Erläuterung warum/wieso/weshalb konnte ich von ihm dazu (bisher) nicht erhalten.

Falls dies wichtig ist: die E-Mail, in welcher der Personalverantwortliche im Juli 2019 die erfolgreiche Höher- bzw. Neubewertung meiner Stelle bestätigt hat, habe ich vorliegen. Ebenso beide Stellenbeschreibungen (alt und neu, wobei die Neue ohne Unterschriften).

Ich möchte betonen, dass es mir nicht um eine Nachzahlung ab März oder Juli 2019 oder Sonstiges geht. Einzig und alleine die Tatsache mit dem nochmaligen Bewerbungsverfahren macht mich völlig fassungslos.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Bemühungen.

Spid:
Stellen und deren Bewertung sind tariflich völlig unbeachtlich. Sie sind auch kein tariflicher Regelungsgegenstand. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Sofern die auszuübende Tätigkeit zu Deiner Eingruppierung in E5 führt, bist Du in E5 eingruppiert. Vorliegend geht es um die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit. Darauf besteht kein Anspruch. Der AG kann dies von Voraussetzungen abhängig machen, u.a. auch von der Teilnahme an einem Bewerbungsverfahren.

Anett101:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine Frage stellt sich mir dennoch. Ich habe am 01.03.2019 meine Arbeit begonnen. Es begann nun die Einarbeitung, während dieser ersten Tage wurde mir mitgeteilt, welche Aufgaben ich explizit übernehmen soll und diese mir erklärt. Ich konnte nicht wissen, dass explizit 2 dieser Aufgaben, unter den vielen Aufgaben in einem mir bis dato völlig neuem Gebiet, eine höherwertige Tätigkeit bedeuten. Nun mache ich also brav meine Arbeit und währenddessen läuft im Hintergrund die Neubewertung ab. Was ich sagen will, ich habe vielleicht keinen Anspruch darauf, aber es wurde mir ja bereits übertragen. Im Juli war mir dann klar, ich soll es nicht mehr ausführen (ob ich es dann dennoch weiter ausgeführt habe oder nicht, spielt ja bzgl. meiner Anfrage keine Rolle, weil es ja die klar Anweisung gab, dass ich die Aufgaben nicht mehr ausführen soll, also mein Problem). Aber ohne dass ich "HIER" geschrien habe, wurden mir die Aufgaben ja übertragen und ich habe sie mindestens 3 Monate offiziell ausgeführt (ausführen sollen). Spielt das eine Rolle bei der Bewertung meiner ursprünglichen Frage?

LG

Spid:
Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - wirksam übertragen hat. Der AG hat dies gem. Deiner Sachverhaltsschilderung mit einer Stellenbeschreibung getan, in der die höherwertige Tätigkeit nicht enthalten war. Eine Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit ist ein abmahnwürdiger Tatbestand. Wenn man sich mit subalternem Führungspersonal dazu verabredet hat, kann man als AG gleich zwei AN abmahnen.

Kat:
Es ist nicht außergewöhnlich, dass Stellen neu ausgeschrieben wurden, wenn höherwertigere Aufgaben übertragen werden sollen. vor allem, wenn sich dadurch auch Voraussetzungen in der Person, die die Arbeit machen soll, ergeben wie Verwaltungsausbildung oder Angestelltenlehrgang I, wenn in Deinem Bundesland die Prüfungspflicht gilt. Dann wird die Aufgabe ggf. nicht Dir sondern jemandem, der die Voraussetzungen erfüllt,gegeben.

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